Oberwappen
Zum Oberwappen zählt der Heraldiker die Teile, die nicht zum eigentlichen Wappenschild gehören und über diesem angebracht sind oder schweben.
Elemente des Oberwappens
Aufgebaut ist das Oberwappen im allgemeinen aus dem Helm. Auf den Helm sind Helmwulste oder Laubkronen, Helmkissen und andere Helmkleinodien aufgelegt. Die auf dem Wappenhelm angebrachten Zeichen, die Helmzier, sind aus allen Bereichen der Natur und Kunst oder Fabelwelt genommen. Tierfiguren, Fahnen, Menschen und Schirmbretter sind im Oberwappen zu finden. Bei den Tierfiguren werden oft nur Teile wie Vorderteil oder nur der Kopf verwendet. Weiterhin sind Hörner, Flügel (Flug), Federn beliebt. Zum Helm gehört die Helmdecke.
Manche Autoren zählen auch die Rangkronen, das sind Kronen, Helme oder Hüte, die dem Adelsrang entsprechend dem Wappenschild aufliegen und den Helm ersetzen können, zum Oberwappen.[1] Andere rechnen sie zu den Nebenteilen[2], auch zum Helm selbst können Rangkronen gehören.
Im Oberwappen werden die im Schild dargestellten Elemente häufig wiederholt. Bei der Tingierung (Farbgebung) ist es entsprechend.
Die englische Heraldik vereinfacht das Oberwappen durch die Verwendung des Crest.
Geschichte
Das Oberwappen hat sich über die Zeit zu einer Kunst entwickelt und bildet zusammen mit dem Wappenschild, Schildhaltern und anderen Attributen die vollständige Darstellung des Wappens. Das Oberwappen entstammt der Wappenschau, wo beim Turnier neben den Kampfschilden auch die Kennzeichen der Helme der Ritter begutachtet wurden. Seit dem Hochmittelalter wird auch das Oberwappen in Wappenbüchern und -rollen aufgeführt.
Während der Wappenschild meist das Territorium zeigt, zeigt das Oberwappen ursprünglich primär die Embleme der Familie und der Person, später zu Lehensansprüchen. Heute enthält das Oberwappen alle möglichen Insiginien des Wappenführenden, ob Person, oder Institution.
Oberwappen mit mehreren Helmen
Mehrere Helme finden sich in den genealogischen Wappen, insbesondere bei den Ehewappen: Hier werden, so die beiden Ehegatten nicht in getrennten Schilden dargestellt sind, die Schilde vereint (nach den national üblichen Regeln, in der deutschen Heraldik im allgemeinen durch Spaltung) und die Helme der männlichen und weiblichen Familie beide über den Schild gesetzt. Im Laufe der Genealogie können so mehrere Helme zusammenkommen.
Bei der Blasonierung muss eine Reihenfolge eingehalten werden, wenn sich mehr als ein Helm über dem Wappen befindet. So wird bei zwei Helmen mit der heraldisch rechten Seite begonnen. Bei drei Helmen über dem Wappen wird der mittlere zuerst, dann der heraldisch rechte und zuletzt der linke Helm mit seinen Decken und Helmzier blasoniert (2-1-3). Ist die Helmzahl größer drei, ist es von Bedeutung, ob eine gerade oder ungerade Helmanzahl vorhanden ist. Bei gerader Helmzahl wird mittig begonnen und wechselnd links und rechts die Beschreibung geführt (5-3-1-2-4-6). Die ungerade Helmzahl wird ebenfalls mittig begonnen, aber jetzt rechts begonnen und dann nach links wieder angewechselt die Helmzieren beschrieben (6-4-2-1-3-5-7). Bei unübersichtlicher Helmanzahl wird rechts begonnen. Es gibt auch Blasonierungen, die den mittleren Helm zuerst, dann die eine Seite und letztlich die andere Seite umfänglich erwähnen. Die Meldung der Helmart ist nicht zwingend, da bürgerliche Familien den ungekrönten Stechhelm und adlige Familien den gekrönten Spangenhelm führen.
Einzelnachweise
- ↑ Lexikon der Heraldik, Gert Oswald, Verlag VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984,
- ↑ Korrekte Blasonierung, Abschnitt Reihenfolge der Ansprache
- Quelle(n)
- Artikel Oberwappen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie., insbes. Bildbeispiele