Pfahlgericht

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Pfahlgericht oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),

  • 'Pfahlgericht beschreibt im 19. Jhdt. eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist) [1]

Vorkommen

  • z.B. das Gebiet eines städtischen Kirchspiels, der Mark außerhalb der Stadtmauern, so in Bocholt

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864)