Pfarrei
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Der Begriff
Eine Pfarrei ist der personal oder räumlich definierte Amts- und Seelsorgebereich eines Pfarrers, der mit Pfarrrechten ausgestattet ist, insbesondere auch als "Ersatzbezeichnung" für einen politisch-räumlichen Verband.[1].[2]
Siehe auch Artikel Pfarrei. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. und Artikel Kirchspiel. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..
Einzelne Definitionen
- siehe Schreibweisen für Religionsgemeinschaften und FAQ zur Dateneingabe von Kirchlichen Strukturen.
Katholische Pfarrei
In der römisch-katholischen Kirche ist eine Pfarre / Pfarrei (parochia) eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen. Der Pfarrer als Hirte der Gemeinde muss die Priesterweihe empfangen haben. Pfarrei ist hierbei ein Begriff des kanonischen Rechts.
Das Handbuch des Bistums Osnabrück, 1991 erklärt verschiedene Begriffe wie folgt:
- Pfarrei: Rechtlich selbständiger Teilbereich der Diözese auf Dauer errichtet
- Kuratie bzw. Quasi-Pfarrei: Unterscheidet sich von der Pfarrei dadurch, daß sie noch nicht auf Dauer errichtet ist.Der auf der Versetzbarkeit des Kuratieleiters (er führte den Titel Pastor) beruhende Unterschied zum unabsetzbaren Pfarrer entfiel mit der 1966 vom Papst verfügten Versetzbarkeit aller Pfarrer.
- Kirchengemeinde: Begriff des Staatskirchenrechts. Er besagt, dass eine Gemeinde staatlich anerkannt und damit Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
- Kapellengemeinde, Rektorat: Filialkirche mit einem Hilfsgeistlichen als Seelsorger
- Selbständiger Seelsorgebezirk (=Expositur): Ist förmlich errichtet und umgrenzt und nur noch vermögensrechtlich und kirchensteuerlich im Verband der Muttergemeinde. Vorstufe einer Kirchengemeinde. Kann in anderen Bistümer eine andere Bezeichnung haben.
Evangelische Pfarrei
In evangelischen Kirchen umfasst eine Pfarrei eine Pfarrstelle (oder den Teil einer Stelle oder mehrere). Einen Stelle ist jeweils einem Pfarrer oder einer Pfarrerin zugeordnet. Diese betreuen eine oder mehrere Kirchengemeinden. Einer Pfarrei kann ein Pfarramt zugeordnet sein, das Kirchenbücher führt (Pfarrmatrikel).
Preußen
In der preußischen Verwaltung umfasste der Begriff Kirchspiel evangelische und katholische Pfarreien.
GOV-Objekttyp
42 - Pfarrei - {deu=Pfarrei, rus= (церковный) приход}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Pfarrei,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
- ↑ Siehe auch Sachbegriff „Pfarrei“ in der Gemeinsamen Normdatei (GND) http://d-nb.info/gnd/4115544-0