Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43/259

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Preußen/Gesetzessammlung/1932/Nr. 43
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Preussische Gesetzsammlung 1932 43.djvu
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Regierungsbezirk Erfurt

§ 38.

      Die Landkreise Weißensee und Erfurt werden zu einem neuen Landkreise „Weißensee“ mit dem Kreissitz in Weißensee zusammengeschlossen.

§ 39.

      In den Landkreis Hohenstein wird der Teil des Landkreises Ilfeld, Regierungsbezirk Hildesheim, eingegliedert, der nicht in den neuzubildenden Landkreis Wernigerode einzugliedern ist.

§ 40.

      Die Landkreise Schleusingen und Herrschaft Schmalkalden, Regierungsbezirk Kassel, werden zu einem neuen Landkreise „Suhl“ mit dem Kreissitz in Suhl im Regierungsbezirk Erfurt zusammengeschlossen.

§ 41.

      In den Landkreis Grafschaft Hohenstein wird der Gebietsausschluß des Landkreises Worbis „Epschenrode“ eingegliedert.

§ 42.

      Die bisherigen Landkreise Weißensee, Erfurt und Schleusingen werden aufgelöst.

Regierungsbezirk Schleswig.

§ 43.

      Die Landkreie Norderdithmarschen und Süderdithmarschen werden zu einem neuen Landkreise „Dithmarschen“ mit dem Kreissitz in Heide zusammengeschlossen.

§ 44.

      Die Landkreise Husum und Ederstedt werden zu einem neuen Landkreise „Husum“ mit dem Kreissitz in Husum zusammengeschlossen.

§ 45.

      In den Landkreis Segeberg wird der Teil des Landkreises Bordesholm eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Boostedt, Braak, Brokenland, Gadeland, Großenaspe, Groß Kummerfeld, Heidmühlen, Klein Kummerfeld, Latendorf, Willingrade und Wittorf.

§ 46.

      In den Landkreis Plön wird der Teil des Landkreises Bordesholm eingegliedert, der besteht aus den Landgemeinden Biffe, Böhnhusen, Bönebüttel, Boksce, Bothkamp, Brachenfeld, Brügge, Fiefharrie, Groß Buchwald, Groß Flintbek, Groß Harrie, Heikendorf, Husberg, Klein Barkau, Klein Flintbeck, Klein Harrie, Meimersdorf, Mönkeberg, Moorsee, Negenharrie, Oppendorf, Reesdorf, Rendwühren, Schillsdorf, Schönhorst, Schönkirchen, Tasdorf, Techelsdorf, Tungendorf, Boorde und Wellsee.

§ 47.

      In den Landkreis Rendsburg wird der Teil des Landkreises Bordesholm eingegliedert, der nicht in die Landkreise Segeberg und Plön einzugliedern ist.

§ 48.

      Die Insel Helgoland wird in den Landkreis Pinneberg eingegliedert.

§ 49.

      Die bisherigen Landkreise Norderdithmarschen, Süderdithmarschen, Husum, Eiderstedt, Bordesholm und Insel Helgoland werden aufgelöst.