Preußisches Gouvernement Weser-Rhein/Regierungskommission Münster
Hierarchie:
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Inbesitznahme
Am 18.11.1813 erließ Generalleutnant v. Bülow, Kommandierender General des III. preuß. Armeekorps, eine Bekanntmachung an alle Einwohner und Behörden der Grafschaften Tecklenburg und Lingen, des jenseits der Ems gelegenen, zum bisherigen Oberemsdepartement gehörigen Teils des Fürstentums Münster und des ganzen Lippedepartements mit Ausschluß des Arrondissements Neuenhaus (d. h. der Grafschaft Bentheim).
Er nahm damit die preußisch-westfälischen Provinzen und die von ihnen eingeschlossenen Territorien für den König von Preussen in Besitz.
Vorlauf
Bereits sechs Tage vorher, am 12.11.1813 hatte Fürst Narischkin als Kommandant der Avantgarde des Kommandierenden Generals v. Winzingerode unter dem Befehl des Kronprinzen von Schweden aus Lingen eine Proklamation erlassen, die zum Zwecke der Versorgung der alliierten Armeen die früheren Landesherren wieder in ihren Besitz setzte. Die Fürsten von Bentheim, Rheina-Wolbeck, Salm und Croy beeilten sich, Besitz von ihren alten Ländern zu nehmen. Dies wurde zum 18.11.1813 wieder hinfällig. Den mediatisierten Fürsten verbot Freiherrn Ludwig v. Vincke (1774 bis 1844), als Generalkommissar der Provinz Westfalen, am 6. Dezember 1813 unter Verweis auf die Leipziger Konvention vom 21. Oktober des Jahres ausdrücklich die Ausübung irgendwelcher Rechte.
Verwaltung des Lippedepartements
Generalmajor v. Stael hatte vorweg bereits am 07.11.1813 mit der Verwaltung des Lippe-Departements beauftragt als:
- Kommissar Freiherr v. Korff gen. Schmising
- Kommissar v. Druffel
- Kommissar Clemens von Oer, Unterpräfekt zu Steinfurt
Regierungskommission zu Münster
Generalleutnant v. Bülow setzte als Verwaltungsbehörde die „Königl. Preußische provisorische Regierungskommission" ein. Die Kommission nahm ihre Tätigkeit mit Sitz in Münster am 19.11.1813 auf.
Verwaltung
- (zunächchst vorgesehen Frhr. v. Ketteler bis 23.11.1813)
- Freiherr Friedrich v. Korff (ab 23.11.1813, bis 1803 Fürstbischöfl. Münsterischer Landmarschkommissar, bis 1813 Maire zu Milte, seit 1816 Geh. Regierungsrat in Minden)
- Geh. Rat Johann Gerhard Franz v. Druffel (bis 1804 Fürstbischöfl. Münster. Kreisdirektorialrat, bis 1806 Preuß. Kriegs- und Domänenrat, bis 1813 Generalsekretär der Präfektur des Lippedepartements, seit 1816 Geh. Regierungsrat in Münster.
- Kriegs- und Domänenrat Franz Hermann Scheffer (bis 1804 Fürstbischöfl. Münster. Rat, bis 1806 Preuß. Kriegs- und Domänenrat, bis 1813 Domäneninspecteur, nach 1816 Regierungsrat in Münster)
- Hofrat Theoderich Kottmeiers (bis 1806 Kammersekretär, bis 1813 außer Dienst, nach 1816 Regierungsrat in Münster)
- v. Tenspoldee (bis 1806 Preuß. Kriegs- und Domänenrat, bis 1813 Unterpräfekt in Neuenhaus, nach 1816 Regierungsrat in Münster
- Leopold v. Hohenhausen (seit Juli 1814, 1800-1806 Referendar in Berlin, 1809 Generalsekretär der Präfektur zu Osnabrück, 1810-1813 Unterpräfekt zu Eschwege, 1813 kurhessischer Militärkommissar.)
- Kanzleidirektor August Wilhelm Naber (expedierender Sekretär)
- Justitiar Clemens v. Olfers (ab März 1815 Landgerichtsassessor in Haltern, seit 1809 Regierungsreferendar, später Advokat und Mitglied des Tribunals zu Münster)
- außerdem 17 Subalterne
Verwaltungsgebiet
Laut Bekanntmachung des Kgl. Preußischen Militärgouvernements von Westfalen vom 13.12.1813 gehörten auch das zunächst dem Generalgouvernement Berg zugedachte nichtpreußische Westmünsterland (d. h. die vormaligen Gebiete der Häuser Salm, Croy, Looz und Steinfurt) sowie das Amt Meppen zum Bereich der Kommission. Im Gefolge der preußisch-hannoverschen Konvention vom 31.05.1814 (Bekanntmachung des Kgl. Preuß. Zivilgouverneurs zwischen Weser und Rhein vom 25.06.1814) übernahm das Königreich Hannover am 28.06.1814 das Amt Meppen und die Kirchspiele Salzbergen, Emsbüren und Schepsdorf links der Ems (Kreis Emsbüren). Durch Vertrag vom 29.05.1815 fielen dann auch die Niedergrafschaft Lingen und die sogen. münsterischen Absplissen an das Königreich Hannover, das am 28.10.1815 dort die Verwaltung übernahm. Für den rheinischen Teil des Kreises Rees war am 22.04.1815 die neu gebildete Regierung Kleve zuständig geworden.
Der Bezirk zerfiel in die Städte Münster und Wesel und die landrätlichen Kreise Münster, Rees, Lingen, Tecklenburg und Steinfurt.
Regierungsbezirk Münster
Die Kommission übte ihre Tätigkeit solange aus, bis am 03.08.1816 die Regierung zu Münster in Wirksamkeit trat.
Vest Recklinghausen
- Näheres unter Kreis Essen, welcher in der Übergangszeit der Landesdirektion Dortmund unterstand.
Archiv
Der Bestand wurde vor 1964 neu aufgestellt. Die Akten entstammen den Registraturen der Regierung Münster, etwa ein Drittel Ablieferungen des Staatsarchivs Düsseldorf. Die letzteren Akten sind durch Wasser im letzten Krieg fast unbrauchbar geworden.