Privileg
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Privileg
Amtssprache
- Privileg von privilegium (lat.), prîvilêgjum (mhd.)
- 1.Bedeutung
- als wirkliches, durch die Staatsgewalt begründetes Recht steht das Privileg im Gegensatz zu jederzeit widerruflichen Konzessionen. [1]
- Beispiel
- "die Stadt verlor ihre Privilegien".
Amtssprache
- privilegieren
- 1.Bedeutung
- ein Privileg erteilen
- 2.Bedeutung
- von sonstigen Auflagen oder Behinderungen befreien, Freiheit geben.
- Beispiel
- privilegirte apotheke
Alte Apotheke Recklinghausen: 1806 erneuerte der Herzog von Arenberg für dessen Sohn Conrad Eick das Privileg und erhob die Apotheke zur »Hofapotheke«.
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854-1961)