Privileg

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Privileg

Amtssprache

  • Privileg von privilegium (lat.), prîvilêgjum (mhd.)


1.Bedeutung
als wirkliches, durch die Staatsgewalt begründetes Recht steht das Privileg im Gegensatz zu jederzeit widerruflichen Konzessionen. [1]
Beispiel
"die Stadt verlor ihre Privilegien".

Amtssprache

  • privilegieren
1.Bedeutung
ein Privileg erteilen
2.Bedeutung
von sonstigen Auflagen oder Behinderungen befreien, Freiheit geben.


Beispiel
privilegirte apotheke
Alte Apotheke Recklinghausen: 1806 erneuerte der Herzog von Arenberg für dessen Sohn Conrad Eick das Privileg und erhob die Apotheke zur »Hofapotheke«.


Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig 1854-1961)