Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/010
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Dem Greven zu Herinckhusen wegen seines seligen Bruder Dochter Verbott gedais bei Poen 5 Goldgulden
Anno 1605 den 17 Decembris, habe ich Henrichen Greven zu Herinckhusen, in Beiwesen Adolff Saurmans Vogten zu Engern angezeigt, das ehr seines seligen Bruders Dochter, welche am Köterberge ist, mit Namen Greiten, keinen Abscheit oder Brautschatz geben soll, es geschehe dan mit Vorwissen meines gepietenden Junckher Wilhelm Ledebaurs zur Müllenburch, bei Poen 5 Goltflorin.
17
Die alten Keysersche und Jobst Sohrman wegen 18 Thaler belangt
Anno 1605 den 27 Decembris, ist Jobst Sohrmann im Kirspell Jöllenbecke, auff anhaltent der alten Keyserschen, für das Haus Müllenburch gefürdert worden, und im Beiwesen der alten Keyserschen bekannt, das ehr gerürter Keyserschen 18 Reichsthaler Hauptsumb, und 1 Thaler Zinß, so ihr abgelauffenen Oistern 1605, betagt gewesen, schuldich sei, und will den Daler uff anstehende Trium Regum sti antig betzahlen, Item den Daler Zinß, so ihr uff bevorstehenden Oistern 1606 gepueret, will ehr auch zu gepuerender Zeit guetwillich betzahlen. Und soll alsdan den halben Theill der Hauptsumb als 9 Thaler uff Michaelis 606 und die ubrigen 9 Thaler uff Michaelis 607 neben gepuerlichen Zinsen betzahlen. Dar aber gemelter Sohrman, in Betzahlunge der 9 Thaler uff Michaelis 606 seumhafftig wurde, und die Keysersche die Obrigkeit darzuziehen muste, so sollen ohne einige Handlunge die 18 Thaler neben den Zinsen, in einer Summen uff Michaelis 606 betzalt werden. Welches Sohrman und der Keyserschen also beiderseitz beliebet. Verhandelt fürm Haus Müllenburgh im Jhar und Tage wie obstehet.