Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/035
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Herman Wichmans zu Aschen Leibzucht belangt
Anno 1607 den 22 Juny, ist alhie zur Müllenburch, zwischen Herman Wichman zu Aschen und seinem Stiffsohne Henrichen Wichman, in Beiwesende Johan Potthoffs und Herman Veltmans zu Aschen, ein Vertragh der Leibzucht halber, so Herman Wichman und seiner Hausfrouwen, von Wichmans Erbe gefolgt werden soll, gemacht und vollenzogen wie folget, Erstlich, soll Herman Wichman und seiner Hausfrouwen gefolget werden, das halbe Khueguet, und die halben Schweine, nach Landes und Kirspels geprauche, aber keine Pferde, dan Henrich der Anerbe zum Guete, soll die Leibzuchts Lenderej, gleich seinem Lande, düngen, pflügen besamen, (aber die Leibzüchters sollen das Saedtkorn verschaffen) und sünsten das Landt verpflegen wie sich gepueret, darzu diesen bevorstehenden Arndten die dritten Stige Roggen, den dritten Schoff Garsten, und den dritten Schoff Habern, außbescheiden das Henrich Wichman fünff Fuder Habern zu Futterhabern vorab vom Felde einfüren soll. Weile ehr den Leibzüchtern die Lenderej muß bearbeiden, daß sollen auch die Leibzüchters diß Jhar das dritte Scheffel von allerhandt Korn, bei die Pfacht verrichten, wan aber diß Jhar verflossen, soll sich der alte Wichman und sein Haußfrouw, mit diesen nachgesetzten und bewilligten Lenderej uff der Leibzucht