Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/041
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619) | |
<<<Vorherige Seite [040] |
Nächste Seite>>> [042] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
69
Ummelmans Mast belangt
Anno 1607 den 14 Octobris ist die Mast uff Ummelmans Hoffe in Augenschein genohmen, und ob man woll fürhabens gewesen, etzliche Schweine vom Haus Müllenburch dahin zu schicken, so ist doch keine fulle Mast alda befunden, derowegen ihme diß Jahr, die Mast alleine zugeprauchen, für einen Reichsthaler und 24 verkaufft. Und das Schultschwein mit fedt zumachen, das Gelt soll erlecht werden, wen das Schwein wirt abgemahlet mit diesem außtrücklichem Fürbehalte, das künfftich, wen Godt ferner Mast bescheren wirt, dem Junckhern frei stehen soll, Schweine dohin zuschcken oder Gelt dafür zunehmen.
70
Henrich zum Teiche Mast belangt
Anno 1607 den 15 Octobris, ist die Mast, in Henrich zum Teiche Höltzern, in Augenschein genohmen, und weile diß Jhar, die Mast aldar, ghar geringe gewesen, hatt man mit Schweine dahin zutreiben eingehalten. Und ihm dieselben Mast, so dißmall verhanden, alleine zugeprauchen, für 2 Reichsthaler verkaufft. Und soll das Schultschwein, mit fedt machen, die 2 Thaler sollen betzalt werden, wen das Schwein wirt abgemahlet, mit diesem außtrücklichem Fürbehalte, das künfftich, wen Godt ferner Mast bescheren wirt, dem Juckhern frei stehen soll, Schweine dahin zuschicken oder Gelt dafür zunehmen. Zu voller Mast gehöret dem Junckhern noch Henrichs zum Teiche Holtze 10 oder 12 Schweine zutreiben, in halber Mast die Halbscheit.