Ratsherr
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Ratsherr
Ratsherr, Ratherre' (mhd), Senator, Mitglied eines Stadt- oder Gemeinderates, der in einem Zyklus von den Gemeindemitgliedern gewählt wurde. Auch Gerichtsverwalter in kleineren Städten. Ein vornehmer Mann aus dem Rat. Im Mittelalter war diese Funktion in manchen Gegenden erblich.
Den Titel Ratsherr durften in den östlichen Provinzen nach 1833 nur in Städten zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnern vergeben werden. In Straßburg wurden sie zur Churnacht (Kurnacht, Wahlnacht) gewählt.
Siehe auch
Weblinks
Quelle
- Johann Heinrich Barth: Genealogisch-Etymologisches Lexikon, Band 1 Deutsch. Genealogie-Service.de, Reichelsheim 2006, ISBN 3-937504-15-X. → S. 797
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4177008-0 |