Rector ecclesiae

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Rector ecclesiae

Amtssprache

Bedeutung
Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht (Patronat), von ihm eingesetzt bzw. bestätig.

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle : Westfälisches Urkundenbuch VII. Nr. 1708