Region Hannover/Personenstandsunterlagen
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Info
Allgemeine Informationen über Standesämter finden Sie im Artikel Standesamt.
Einsicht in Standesamtsregister
Folgende Urkunden unterliegen den Sperrfristen des Personenstandsgesetzes:
- Geburtsregister jünger als 110 Jahre
- Heiratsregister jünger als 80 Jahre
- Sterberegister jünger als 30 Jahre
Sie befinden sich im Standesamt. Urkunden hieraus dürfen nur den Berechtigten (Vorfahren und Nachkommen in direkter Linie zu den die Urkunden betreffenden Personen) vorgelegt werden.
Ältere Register
Geburtsregister
Heiratsregister
Sterberegister
In einem DES-Erfassungsprojekt werden die Zweitschriften der Sterbeurkunden im Archiv der Region Hannover ausgewertet.
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