Ritterkanton Kocher

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Disambiguation notice Ritterkanton Kocher ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Ritterkanton (Begriffsklärung).
Disambiguation notice Kocher ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kocher.

Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Reichsritterschaft > Schwäbischer Ritterkreis > Ritterkanton Kocher

Einleitung

Allgemeine Information

Die Reichsritterschaft war ein Zusammenschluß des überwiegend aus der Ministerialität hervorgegangenen reichsunmittelbaren niederen Adels in Süd- und Westdeutschland. Seit 1422 bündisch organisiert, wurde sie 1555 den reichsunmittelbaren Ständen gleichgestellt, ohne jedoch selbst Reichsstandschaft und damit im Reichstag Sitz und Stimme zu haben. Die Territorialstaatlichkeit ihrer Mitglieder wurde 1559 vom Kaiser anerkannt. 1577 schloß sich die Reichsritterschaft zu einer Körperschaft zusammen, die aus drei Ritterkreisen (Schwaben, Franken, am Rhein) bestand. Diese Kreise waren in 14 Ritterkantone unterteilt.

Die Ritterkantone wurden meist Kantone[1] oder Ort genannt.

Die Ritterkantone führten die in ihnen organisierten Ritter in Matrikeln und vertraten ihre Mitglieder vor dem Reichshofrat und dem Reichskammergericht. Sie hatten das Privileg in ihrem Zuständigkeitsbereich Steuern zu erheben.

Die Ritterherrschaften/Reichsritter waren reichsunmittelbar (direkt dem Kaiser unterstellt), hatten aber keine Reichsstandschaft (kein Sitz und Stimme im Reichstag).
Die Mitglieder der Reichsritterschaft gehörten nicht den Reichskreisen an.

Bei der Auflösung der ritterschaftlichen Territorien (ab 1803 zunächst vielfach widerrechtlich, 1806 endgültig) zugunsten der sie umgebenden Staaten umfasste die Reichsritterschaft 350 Familien mit etwa 5000 km² Grundfläche und 200.000 Einwohnern.[2].

Politische Einteilung

Ritterkreise und Ritterkantone

Insgesamt gab es etwa 1500 Ritterherrschaften in der Hand von etwa 350 Ritterschaftsfamilien.[3]

Ritterherrschaften


Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Jede Ritterherrschaft innerhalb der Ritterkantone bestimmte die Konfession selbst

Geschichte

Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

Historische Quellen

Quelleneditionen

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Historische Bibliografie

  • Ritterkanton Kocher, S. 392-394, in: Band III, Teilband 2: Geschichte Schwabens bis zum Ausgang des 18. Jahrhundets; 2001, aus der Reihe: Max Spindler (Begr.): Handbuch der bayerischen Geschichte
  • Schulz, Thomas: Der Kanton Kocher der Schwäbischen Reichsritterschaft 1542 - 1805. Entstehung, Geschichte, Verfassung und Mitgliederstruktur eines korporativen Adelsverbandes im System des alten Reiches; Esslingen am Neckar 1986 (Nachweis im Bibliotheksverbund Bayern (BVB) / Nachweis im Bibliotheksverbund Bayern (BVB) mit Inhaltsverzeichnis)

Archive und Bibliotheken

Archive

Verschiedenes

Anmerkungen

  1. Kanton ist ein allgemeiner Begriff für einen Herrschaftsbezirk, deshalb wurde hier der Begriff "Ritterkanton" verwendet
  2. DTV Brockhaus Lexikon, Wiesbaden 1982, Bd. 20 - "Reichsritterschaft"
  3. Stetten: Rechtsstellung Reichsritterschaft Kanton Odenwald; 1973, S. 30-31

Weblinks

Genealogische Webseiten

Historische Webseiten

Weitere Webseiten

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Ritterkreise und Ritterkantone der Reichsritterschaft

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