Ritterschaftliches Amt
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Der Begriff
Eine moderne Verwaltungsgliederung, wie sie z.B. in Preußen nach den Freiheitskriegen eingeführt wurde, hat es in den mecklenburgischen (Groß)herzogtümern nie gegeben. Der Mecklenburgische Gesamtstaat bestand im wesentlichen aus drei Territorien: dem Domanium, dem Ritterschaftlichen Besitz, den Städten und ihrem Landbesitz. Dazu kam noch der Grundbesitz der drei Landesklöster.
Der Ritterschaftliche Besitz, R. A. = Ritterschaftliches Amt
Die Bezeichnung "Ritter" hat ihren Ursprung im frühen Mittelalter. Angehörige der adligen Oberschicht leisteten militärische Dienste für die damaligen Fürsten. Gewissermaßen als "Belohnung / Bezahlung" erhielten sie dafür Ländereien. Aus diesen Ländereien entstanden die Rittergüter. Später waren es nicht nur Angehörige des Adels, die Rittergüter kauften und bewirtschafteten. Jeweils eine gewisse Anzahl von Rittergütern wurde unter die Verwaltung eines Ritterschaftlichen Amtes gestellt. Dabei kam es durchaus vor, daß die Rittergüter nicht unbedingt in der Nähe des Amtes lagen. Jede zugehörige Ortschaft unterlag der Verwaltung eines dieser Ritterschaftlichen Ämter.
GOV-Objekttyp
204 - Ritterschaftliches Amt
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Ritterschaftliches Amt,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
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