Schichtmeister

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Berufsbezeichnung

Bedeutung
Bergbeamter, der auf einem Bergwerk die Aufsicht über alle in Schichten arbeitenden Arbeitnehmer hatte. Außerdem versah er die Funktion des Rechnungsführers des Bergwerks. Der Schichtmeister wurde vom Grubenvorstand des jeweiligen Bergwerks angestellt. Seine oberste Pflicht war es, auf den Nutzen seines ihm anvertrauten Bergwerks und der Gewerkschaft zu achten.