Schießhauer
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Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Ein Schießhauer ist ein Bergmann, der unter Tage auf Anweisung Schießarbeiten durchführen darf. Er muss neben der erfolgreich abgeschlossenen allgemeinen Hauerausbildung auch eine sprengtechnische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Er gehört zum Personenkreis der Schießberechtigten eines Bergwerks. Im Gegensatz zum Schießmeister dürfen Schießhauer am Gedinge (Leistungsentlohnung) ihrer Kameraden beteiligt werden. - Siehe auch Schießmeister.