Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/020
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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eine Gerichts-, Vertheidigungs-, auch wohl religiöse Genossenschaft, wobei wiederum eine Unterabtheilung in kleinere Districte scheint Statt gefunden zu haben, die indessen im nördlichen Deutschland weniger als im südlichen hervortritt. Die Gaue selbst aber waren begreiflich von sehr ungleichem Umfange. Schloß nun freilich die Grafschafts-Eintheilung sich dem Bestehenden an, so mußten um der nothwendigen Gleichförmigkeit willen doch mitunter große oder stark-bevölkerte Gaue in zwei oder mehrere Grafschaften getheilt, kleinere zu Einer Grafschaft verbunden werden. Ein Beispiel der letzteren Art haben wir in der Nähe. Karl sagt in der Stiftungs-Urkunde des Bisthums Bremen 788, er habe aus den zehn kleineren Landschaften oder Gauen, die er diesem Bisthum beigelegt, und deren Namen nun abgethan sein sollten, zwei Provinzen gebildet, Wigmodia und Lorgoe.
Durch eine Naturgränze, der Elbstrom und die an beiden Ufern desselben befindlichen Niederungen, waren die Nordleute, die uns hier zunächst angehen, von den übrigen Sachsen getrennt. Diese Nordelbinger Sachsen nun (Nordluide, Nordalbingi oder vom südlichen Standpunkte aus überelbische Sachsen (transalbiani Saxones) bestanden aus drei Völkerschaften (so, als populi bezeichnet sie noch Adam von Bremen im 11. Jahrhundert) oder, was am Ende dasselbe sagen will, bewohnten drei Gaue, deren Namen Holstein, Stormarn und Dithmarschen noch jetzt in Jedermanns Munde sind. Ob gleich anfangs Holstein und Stormarn (wie dies allerdings später der Fall war) einen gemeinschaftlichen Grafen hatten, ist vielleicht zu bezweifeln; Dithmarschen erscheint als den Grafen von Stade untergeben, wenigstens schon im 10. Jahrhundert, ohne daß sich frühere eigne Grafen nachweisen lassen. Indem hier nun über diese Landschaften etwas angeführt werden muß, da dies zur Grundlage