Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/137
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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von der wir bald hören werden. Andre aber lassen ihn Bischof zu Ripen sein .[1]
Zu Ripen aber ist der erste Bischof gewesen Leofdagus oder Liefdag, ein zu seiner Zeit berühmter Mann, der aber den Märtyrertod erleiden mußte und dadurch noch berühmter ward, zumal da das Gerücht von Wundern, die an seinem Grabe geschehen, sich verbreitete. Er ward von seinen Widersachern verfolgt, wollte durch die Ripener Au sich retten, ward aber mit Wurfspießen getödtet. Wann dies geschehen, darüber sind die Angaben und Meinungen sehr abweichend, und schwanken von 950 bis 999. Damit ist also nichts zu machen, und wenn Folkbert nach ihm hat Bischof zu Ripen sein sollen, auch diesem kein bestimmter Platz in der Zeitrechnung anzuweisen.
So wenig nun die Reihenfolge der Männer fest steht, die um diese Zeit kirchliche Vorsteher waren, eben so wenig erfahren wir etwas bestimmtes von den beiden Kirchen zu Schleswig und Ripen, ob schon mehr Kirchen erbaut wurden, auf welche Weise und in welchem Umfange von jenen beiden Punkten aus das Christenthum weiter verbreitet ward, und was wir sonst noch zu wissen wünschten über des Christenthums Fortgang. Nur daß an den beiden damals wichtigsten Handelsplätzen der Halbinsel Kirchen waren, steht fest. Auf die zerstreute Landbevölkerung zu wirken, mochte seine großen Schwierigkeiten haben. An Einrichtung von Kirchspielen auf dem Lande ist noch lange nicht zu denken. Der Name Parochie bezeichnet um jene Zeit den ganzen Bisthums-Sprengel oder richtiger Missions-Distrikt. Die Abgränzung der Distrikte aber fällt in eine weit
- ↑ Nach Cypr. P. 75 war Folkbert von 964 bis 986, nach Dankwerth von 974 bis 980. Hamsfort in f. Series sagt: Fulbertus hic ad catalogum Praesulum Ripensium mittendus videtur vel utrique praefuit uno tempore Ecclesiae; iniit anno Christi . . . sedit annis . . . ., moritur anno . . . .; Cypraeus eum ab anno Christi 986 floruisse vult, sed videat ipse quam recte. Im Chron. Ripens. apud Langebek. VII, 184 aber heißt es: Post Leofdagum Fulbertus postulatus est ad episcopatum, sed a plerisque non est admissus. Quare non numeratur inter Episcopos Ripenses. - Saxo Gramm. lib. X nennt einen Henricus als Bischof zu Schleswig und zwar als Zeitgenossen des Poppo zu Aarhus, Liefdag zu Ripen und Gerbrand zu Roeskilde, wodurch aber für die Zeitrechnung nichts Sonderliches gewonnen wird.