Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/160
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Wie viel davon auf Dänemark anwendbar war oder in Ausführung kommen konnte, ist freilich nicht leicht zu sagen. Man sieht indessen, in welcher Weise beabsichtigt ward, das Kirchenwesen zu ordnen. Bemerkenswerth ist unter andern in den angeführten Englischen Gesetzen die Unterscheidung der verschiedenen Arten von Kirchen. Da es noch in England so war, so wird es hier bei der ersten Einrichtung nicht anders gemacht worden sein. Die Dom-Kirche oder bischöfliche Kirche galt eigentlich als die rechte Pfarr-Kirche des ganzen Sprengels, der um diese Zeit und später noch immer unter dem Namen Parochie vorkommt. Ebenso war auch der Bischof der eigentliche Pfarrer, wie sich am längsten dies noch darin erhielt, daß dem Bischof allein das Recht der Firmelung in seiner ganzen Diöcese verblieb, welche er daher von Zeit zu Zeit bereisen mußte. Die weite Ausdehnung der bischöflichen Sprengel machte Theilungen nöthig; daraus entstand die Kirchspielsverfassung, und in jedem Kirchspiel war der Pfarrherr eigentlich Stellvertreter des Bischofs .[1] Die Pfarrbezirke oder Kirchspiele aber waren anfänglich auch von beträchtlichem Umfange, und man schloß sich dabei an die vorhandene Landeseintheilung an, wie dies ganz natürlich war. Man hat sich also nicht vorzustellen, als ob gleichzeitig das ganze Land mit Kirchen bebaut worden, wie wir es jetzt finden, und dabei gewissermaaßen der Zufall obgewaltet habe, so daß in einigen Gegenden die Kirchen dichter liegen als in anderen. Vielmehr ist vieles, was darauf hindeutet, daß anfänglich jede Harde Ein Kirchspiel ausgemacht habe. Es war also eine Haupt- oder Tauf-Kirche für einen solchen ziemlich großen Distrikt von mehreren Quadratmeilen. Das Bedürfniß führte in der Folge dahin, mehr Kirchen anzulegen, die denn auch das Recht erhielten, einen Kirchhof zu haben, obgleich noch gewisse Verbindlichkeiten derer, die sich dahin hielten, gegen die
- ↑ Die ältesten Bisthümer sind von kleinem Umfange gewesen, wie noch im Neapolitanischen es sich erhielt, wo man zu Anfang dieses Jahrhunderts 136 Bisthümer zählte auf etwa 1450 Q.Meilen. Bei der allmähligen Ausbreitung des Christenthums besonders in den nördlichen Gegenden, ergaben sich so sehr große Bischofssprengel an Umfang; und an den Gränzen der Christenheit in wenig bevölkerten Gegenden blieben selbst Kirchspiele von ungemeiner Ausdehnung, so z. B. in Finnland das Kirchspiel Paldamo 40 Meilen lang, und 12 Meilen breit, also gewiß über 400 Quadratmeilen befassend, siehe Büsching's Erdbeschr. 1 Thl. S. 598.