Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/174
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Zweifel könnte gestellt sein, ob Eilbert, wenn auch für Fühnen verordnet, wirklich dahin gekommen und dort sein Amt verwaltet habe. Bei Erwähnung seines Todes heißt er indessen Fühnischer Bischof (Finnensis episcopus).[1] Jedenfalls gewinnen wir, wenn wir ihn als solchen gelten lassen, nichts als einen Namen, denn sonst erfahren wir nichts von weiterer Wirksamkeit.
Ueberhaupt sind die Nachrichten über diesen Zeitraum höchst dürftig. Wir möchten so gerne wissen, wie denn das Christenthum allmählige Fortschritte gemacht, welche kirchliche Einrichtungen getroffen worden; aber fast nichts wird uns an die Hand gegeben, woraus auch nur Schlüsse über die Hergänge bei Einführung des Christenthums im Einzelnen zu ziehen wären. Dänemark mit Einschluß Schleswigs wird als christliches Reich angesehen; in den entfernteren Theilen des Reichs aber giebt es noch Heiden zu bekehren, was dem Bischof Egino zu Lund (1060—1072) in Blekingen und auf Bornholm gelingt, so daß die Heiden ihre Götzenbilder zerbrechen. In anderen entlegenen Gegenden mag es nicht anders gewesen sein. Das Heidenthum hielt sich gewiß noch vielerwärts im Lande.
Die Richtung des Zeitalters, des Hildebrandinischen, ging vornehmlich darauf, eine feste Gliederung der Kirche im Großen unter dem Haupte zu Rom zu erwirken, der Kirche den weltlichen Gewalten gegenüber eine unabhängige Stellung zu erkämpfen. Der Erzbischof aller Nordischen Völker (so nannte Adelbert sich gern) ging darauf ganz und gar ein in seiner Eigenschaft als päpstlicher Legat und Stellvertreter. Der König Svend Estridsen erfuhr es in der Ehescheidungssache, erfuhr es auch durch seinen eigenen Bischof Wilhelm zu Roeskilde, der ähnlich wie einst Ambrosius bei dem Kaiser Theodosius gethan, dem Könige, der mehrere seiner Widersacher hatte tödten lassen, als er in die Kirche treten wollte, die
- ↑ Adamus de situ Daniae c. 216. Egino - - feliciter migravit ad Christum eodem anno quo noster Metropolitanus et Finnensis Episcopus decesserunt. Hier ist Eilbert freilich nicht namentlich genannt, aber es kann kein anderer als er gemeint sein.