Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/195
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Marschlandes einräumte, von welcher bemerkt wird, sie sei den Eingebornen überflüssig. Auch wegen der kirchlichen Verhältnisse wurden Bestimmungen getroffen, wegen Zehnten, Kirchenbauten und Auslegung einer Hufe Landes zum Gebrauch des Priesters bei einer jeden zu erbauenden Kirche. (Die Colonisten brachten bereits einen Priester, Namens Heinrich, mit.) Ob aber diese Marschländereien südwärts oder nordwärts von der Elbe lagen, ist aus dem Contracte nicht zu ersehen; jedenfalls sieht man, daß um diese Zeit mit der Bedeichung und Cultur der Marschen, worauf man sich hier noch nicht recht verstand, ein Anfang gemacht wurde.
Als Adolph zur Regierung von Holstein und Stormarn gekommen, war er darauf bedacht, daß zuvörderst wieder die Kirche zu Hamburg hergestellt wurde, daher er denn auch der zweite Stifter des Doms genannt wird. In welchem Jahre solches geschehen, ist aber nicht mit Gewißheit zu sagen. Es werden doch einige Jahre nach Antritt seines Grafenamtes darüber hingegangen sein, ehe er damit hat zu Stande kommen können, denn sicher gab es genug für ihn in seiner neuen Grafschaft zu thun, neben welcher er auch noch seine entlegenere Stammgrafschaft hatte. Von Einfluß war es aber allerdings für Nordalbingien, daß seine Stammgrafschaft Schauenburg im Mindenschen Sprengel in einer Gegend lag, wo bereits seit einigen Jahrhunderten die kirchlichen Einrichtungen eine festere Gestaltung gewonnen hatten. Nach dem Muster derselben mag denn manches auch hier eingerichtet worden sein, wie schwer es auch hielt, unter dem verwilderten Nordalbingischen Volke dafür Boden zu gewinnen.
Auch in Dithmarschen, welches zur Grafschaft Stade gehörte, war 1106, gerade in dem Jahre als durch Crucos Ermordung die Lande nördlich von der Elbe von der Gewalt der Wenden befreit wurden, eine Veränderung eingetreten. Graf Udo III. war gestor-ben, und da dessen Sohn Heinrich unmündig war, ward die Grafschaft von einem Statthalter Friederich verwaltet, der aber den jungen Grafen verdrängte, und der vom Erzbischofe, dessen Lehnsleute damals schon die Grafen waren, die Grafschaft, mithin auch das dazu gehörige Dithmarschen auf Lebenszeit für eine Geldsumme erhielt. Erzbischof war damals aber seit 1123 schon Adelbert II. oder Adalbero, wie er häufiger genannt wird. Nach Friederichs Tode begab sich Rudolph, ein Vetter des 1128 verstorbenen Heinrich, nach