Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/231
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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früher die morgenländische Kirche gefeiert hatte, auch in der abendländischen auf.
Wie unter diesen Marien-Tagen der in der Fastenzeit („vnser leven Fruven Dach in der Vasten“) statt des beweglichen Osterfestes mit Johannis, Michaelis und Weihnachten zu einer Quartalabtheilung gehörte, so der Marien-Reinigungstag, 2. Februar, zu einer andern Quartalabtheilung, wozu ferner der 1. Mai, 1. August und 1. November in Beziehung stehen. Der 1. Mai (Philippi-Jacobi), wovon schon die Rede gewesen, hat von jeher als Anfang des Sommerhalbjahres gegolten, ist sonst auch der Walpurgis-Tag (daher im Schleswigschen Dänisch Maitag oft als Walborre-Dau bezeichnet ward), und was die Sage an die Walpurgisnacht von Hexenfahrten u. dgl. geknüpft hat, zeigt zur Genüge, daß der Tag schon im Heidenthum wenigstens der Sächsischen Volksstämme von Bedeutsamkeit war .[1] Nicht minder im Norden der 1. August, als der Anfang des Erndtemonats . [2] Dieser Tag ward nachher als Petri Kettenfeier bezeichnet. Der 1. November aber, dem 1. Mai gegenüberstehend, als Anfang des Winterhalbjahrs ward der Festtag aller Heiligen. Die Griechische Kirche feierte schon im 4. Jahrhundert ein solches Fest, aber am Sonntage nach Pfingsten, der nachher zum Trinitatisfest umgewandelt ward. Die Römische Kirche folgte diesem Beispiel und Bonifacius IV. feierte 610 zum ersten Mal in dem zur Kirche umgestalteten Pantheon (dem ehemaligen Tempel aller Götter) ein Fest aller Heiligen und Märtyrer. Papst Gregorius II. oder III. bestätigte dies Fest und verlegte es auf den 1. November. Zu Ludwig des Frommen Zeiten ward es im Fränkischen Reiche eingeführt und breitete sich so mit dem Fortschreiten der christlichen Kirche weiter aus.
Von besonderen Heiligenfesten finden wir unter den hohen Festtagen zuerst nur als allgemein das Todesfest Martini. Martinus, Bischof zu Tours, gestorben im Jahr 397 oder 400, ist auch der erste, dem die Römische Kirche solche Ehre allgemeiner Verehrung