Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/032
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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und gab dazu 10 Mesen Rocken aus der Schwartauer Mühle und 1 Mark Lübscher Pfennige. Um 1284 werden 6 Prälaten genannt: Propst, Decan, Scholasticus, Custos, Cantor und Kellner (cellerarius). Die zuletzt gedachte Prälatur stiftete Bischof Burchard von Gerken, und das Geschäft des Cellerarius war zuerst vornehmlich, die Bröte auszutheilen. — Als die gemeinschaftliche Lebensweise aufhörte, erhielten die Inhaber der größeren Präbenden eigene Curien oder Höfe zu ihrer Wohnung in der Nähe des Doms.
Es kam in allen Domcapiteln dahin, daß jemehr die Einkünfte zunahmen, die Canonici hohe Herren wurden, sie sich der Verrichtung desjenigen, wozu sie eigentlich zunächst bestimmt waren, entzogen und ihre gottesdienstlichen Obliegenheiten durch Vicare besorgen ließen. Bei manchen großen Stiftern überließ man die gottesdienstlichen Verrichtungen regulirten Chorherren, welche man in die Domkirchen aufnahm, und durch diese, die der ursprünglichen Einrichtung vermöge ihrer Regel getreuer bleiben mußten, die Gebetsstunden abhalten ließ. Anderswo, und dies war hier zu Lande der Fall, wurden entfernt von der Domkirche besondere Stiftungen solcher Art gemacht, Halb-Dome oder Collegiat-Kirchen eingerichtet. Für das Hamburger Capitel mochte das Stift der regulirten Chorherren zu Neumünster, das später nach Bordesholm verlegt ward, als eine solche Ersatz-Anstalt gelten. Für Lübeck ward das Collegiatstift zu Eutin eingerichtet, für Schleswig das Stift zu Hadersleben.
Die Pfarrkirche zu Eutin erhob der Bischof Burchard von Lübeck 1309 zu einer solchen Collegiat-Kirche. Er stiftete sechs Präbenden, unter welchen eine die des Dechants oder Decans war. Keiner sollte eine Präbende in diesem Stift erhalten, der nicht bereits Priester wäre oder es in Jahresfrist werden könnte. Die Kirche, an welcher der Bischof das Chor bauen ließ, ward dem Stifte incorporirt mit allen ihren Einkünften, wogegen dann die Chorherren die Besorgung des Gottesdienstes zu verrichten hatten. Drei von ihnen sollten dies wöchentlich thun, wenigstens drei Messen lesen und die Horas singen. Außerdem sollte noch der Capellan täglich eine Messe lesen und die Kranken auf dem Lande besuchen, sowie derjenige Canonicus, welcher die Woche hatte, die Kranken in der Stadt. Zu den sechs Präbenden ward 1319 noch eine siebente, 1340 eine achte errichtet. Dazu kamen noch in den Jahren 1334 bis 1432 vier Praebendae distinctae, welche nur ein gewisses