Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/038

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Parochie Stellvertreter des Bischofs, heißt vorzugsweise der Priester Sacerdos[1]. Später gewöhnlich die bestimmtere Bezeichnung Rector ecclesiae d. i. Kirchherr. Gleichfalls Plebanus, der Leutpriester, zum Unterschiede von den Ordensgeistlichen. Auch Curatus von der Seelsorge (cura animarum), wie im Französischen davon der Pfarrer noch curé genannt wird. Im Plattdeutschen allgemein „de Prester“, noch heut zu Tage ohne die Nebenbegriffe, welche mit dem Hochdeutschen „Priester“ verbunden zu werden pflegen; vielfältig „Karkherr“. Im Dänischen „Präst“ bestimmt „Sognepräst“ von Sogn, womit das Kirchspiel bezeichnet wird.

Der Pfarrherren oder Kirchspielspriester sind anfangs sehr viele nicht gewesen, als die Kirchspiele noch groß und weit ausgedehnt waren; daher denn auch die Bestimmung des canonischen Rechts, der Pfarrherr müsse bei seiner Kirche wohnen, residiren, wie man es ausdrückte, denn er konnte nicht entbehrt werden und mußte stets zur Stelle sein. Die ihm angewiesene Wohnung, der Pfarrhof, wurde als Mitgabe der Kirche bezeichnet (dos ecclesiae), kommt sehr häufig in alten plattdeutschen Schriften unter dem Namen Wedume, Wedeme vor (d. i. das Gewidmete). Es finden sich besonders im Schleswigschen nicht wenige Beispiele, daß die Wedeme oder das Pastorat ziemlich weit von der Kirche entlegen ist, und es hat dies selbst bis in neuere Zeiten fortgedauert. So wohnt auf Alsen der Pastor zu Eeken im Dorfe Guderup, der Pastor zu Satrup in Sundewith zu Schnabek; in Angeln war das Steinberger Pastorat bis 1783 in Gintost. Der Pastor zu Viöl hat vormals in Storstedt gewohnt, der zu Handewith in Ahnebyelund. Oftmals liegen die Kirchen ziemlich entfernt von den Dörfern, und so, auch wenn das Pastorat im Dorfe war, entstand ein wiewohl kurzer Kirchweg für den Geistlichen. Es mag dies seinen Grund in örtlichen Verhältnissen gehabt haben, oftmals in der Lage der zum Pfarrdienst gelegten Ländereien, von welchen der Pfarrer ein Haupteinkommen bezog, und da im Schleswigschen vielfältig die Gebäude Eigenthum der Pfarrherren waren, so mag Mancher, wenn er baute,


  1. So kommen unter andern vor: Alexander de Etzeho sacerdos 1196 und zugleich mit ihm Johannes de Kellenghusen sacerdos, Marquardus sacerdos de Etzeho 1247, Marquardos sacerdos de Heligenstede 1227.