Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/057
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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jeden Montag eine Seelmesse lesen zu lassen, was der Commendist durch einen Officianten thun lassen könne[1]. Solcher Commenden gab es überhaupt viele, und sie waren ein Ausweg, um sich eine bestimmte jährliche Einnahme zu sichern, ohne dafür etwas zu thun. Die Verpflichtung übertrug man für ein Geringes einem Andern.
Aus dem Angeführten ist zur Genüge zu ersehen, und es ließe sich dies, wenn es nöthig wäre, noch mit vielen Beispielen mehr belegen, wie man es einzurichten verstand, neben dem, was man für das ewige Heil that, des Vortheils im Irdischen für sich und seine Familie wahrzunehmen. Man würde sehr irren, wenn man annehmen wollte, es habe bei den vielen geistlichen Stiftungen immer die Frömmigkeit und die Sorge für das Seelenheil allein vorgewaltet; die Berechnung kam oft sehr dabei mit ins Spiel, und nicht wenige Stiftungen trugen recht sehr den Charakter einer Art von Leibrenten, oder einer Art Fideicommisse für Mitglieder einzelner Familien.
Aus allem Angeführten geht aber nicht minder hervor, wie es immer mehr dahin kam, daß der ganze Gottesdienst hauptsächlich durch mehr oder minder selbstständige Stellvertreter höherer Geistlichen verrichtet wurde. Diese Vicare aber waren zum Theil nur mäßig besoldet, während die hauptsächlichsten Einkünfte den Inhabern der höheren geistlichen Würden gesichert waren, oder den Klöstern, welchen keine geringe Anzahl von Pfründen einverleibt war. Für einen gewöhnlichen Vicar scheint man gegen die Reformationszeit hin ein Gehalt von 20 Mark jährlich für ausreichend gehalten zu haben; doch gab es auch Vicariate, die nicht unbeträchtliche Einnahmen an Naturalien von Landgütern hatten, die zu einzelnen Altären gelegt waren. Das Opfer aber, welches auf den Altären fiel, mußten sie in der Regel an den Kirchherrn abliefern. Was ein solcher Mann etwa bedurfte, sehen wir aus einer Abhandlung des Klosters Preetz mit einem Vicar Diederich Honken an der Preetzer Fleckenskirche, der sich die freie Kost auf dem Klosterhofe an des Propsten Tafel und freie Wohnung für die Zeit seines Lebens erkauft hatte. Als er 1482 Krankheits halber nicht mehr an des Propsten Tafel kommen konnte, auch nicht mehr auf dem
- ↑ S. H. L. Urk. Samml. I, S. 348, 349.