Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/073
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Nachkommen, sowie der künftigen Könige von Dänemark und Herzöge von Schleswig jährlich am zweiten Tage nach Michaelis ein feierliches Begängniß halten sollte. Desgleichen vermachte die Königin Dorothea dem Kloster 1484 300 Gulden, damit für ihre und ihrer Aeltern Seelen jährliche Vigilien im Kloster gehalten werden sollten. Zugleich wurde sie in die Gemeinschaft aller guten Werke des S. Antonii-Ordens aufgenommen. Sonst noch ließen auch Edelleute und andere sich in diese Gemeinschaft aufnehmen und begabten dafür das Stift. Ueberhaupt scheinen diese Antoniter-Herren sich hauptsächlich auf die Abhaltung des Gottesdienstes in ihrer Stiftskirche, die, wie man zufällig aus einer Nachricht ersieht, auch eine Orgel gehabt hat und ohne Zweifel mit allem, was damals zu feierlichen Gottesdiensten gehörte, ausgerüstet gewesen sein wird, beschränkt zu haben. Sie standen unter Aufsicht eines Procurators, der auch Meister und Bedigher (das ist wohl Gebieter) des Hauses genannt wird. So nennt Paul Winter sich 1463 Procurator Domus et curiae Morker Sancti Anthonii Viennensis. Die Chorherren hatten schwarze Kleidung und trugen als Abzeichen ihres Ordens auf der Brust ein Aegyptisches Kreuz in der Gestalt eines T. Es sind uns noch, wenngleich nicht vollständig, die Statuten eines 1510 vom Bischof bestätigten hier errichteten Kalandes aufbehalten, der vornämlich die Priester und Pfarrherren in Angeln umfassen sollte, und mit den eigentlichen geistlichen Zwecken auch weltliche verband, z. B. gegenseitige Unterstützung und Hülfe. Davon an einem andern Orte mehr, sowie nachher auch an seinem Ort von den Gütern, die das Kloster sich erwarb. Daß man auf den Landbetrieb sich gelegt habe, ist daraus abzunehmen, daß aus dem Kloster nach dessen Aufhebung ein bedeutendes landesherrliches Gut werden konnte, zu welchem die Untergehörigen dienstpflichtig waren.
Das wären also drei Chorherrenstifte, zu Neumünster, Segeberg und Morkirchen. Wir kommen nun zu den eigentlichen Klöstern und zunächst haben wir es mit den begüterten Klöstern zu thun indem von den Klöstern der Bettelorden in einem besonderen Capitel die Rede sein wird. Da ist nun zuvörderst zu bemerken, daß abgesehen von jenen Bettelklöstern die Zahl der Klöster unsers Landes so gar groß nicht gewesen ist, und daß namentlich in unsern Friesischen Gegenden kein einziges zu Stande gekommen, während merkwürdigerweise in den nördlichen Ländern es kaum irgend einen Fleck