Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/149

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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das ewige Heil der Seele sich davon abhängig dachte, so wird man wohl mit Recht die Gertruden-Stiftungen den kirchlichen Wohlthätigkeitsanstalten zuzählen dürfen.

Eine besondere Art wohlthätiger Stiftungen, die fast bei allen Städten sich fanden, waren aber die Sanct Jürgens-Häuser, in der Regel mit Capellen versehen, daher der Name vielfältig sich in der Umgebung der Städte erhalten hat. Allein die historischen Nachrichten, welche man von diesen Stiftungen hat, sind meistens dürftig. Cläden[1], indem er von der Flensburger S. Jürgens-Stiftung handeln will, gesteht wörtlich: „daß diese Materie die verworrenste und verkrochenste sei, welche in den Geschichten ante reformationem ihm aufgestoßen“. So viel stellt sich indessen mit völliger Sicherheit heraus, daß es überall Hospitäler waren zur Aufnahme solcher, die mit ansteckenden Krankheiten, namentlich mit dem Aussatz behaftet waren, daher denn auch darauf gesehen wurde, diese Anstalten außerhalb der Städte anzulegen. Die furchtbare Krankheit des Aussatzes (lepra, wovon es freilich verschiedene Arten giebt) kam hauptsächlich durch die zurückkehrenden Kreuzfahrer aus dem Morgenlande nach Europa gegen Ende des zwölften Jahrhunderts, und es mußten eigene Anstalten gegen dieselbe getroffen werden. Eine der ersten Spuren von einer S. Jürgens-Stiftung wird in der Geschichte des S. Blasius-Doms zu Braunschweig nach einer alten Tafel angegeben[2]: „Anno 1172 hefft Hertoge Hinrik de Lauwe - - - einen nigen Dohm in de Ere Sanct Blasius unde Sanct Johannes Baptisten laten uprichten, unde ock de twe Capellen Sanct Jürgen unde Sanct Gertruden samt anderen drepliken Gebuwethen düsser Stadt angerichtet“. Hier zu Lande[3] haben wir in dieser Beziehung zunächst Hamburg zu beachten,


  1. Monum., S. 725.
  2. Görges, Beschreibung des S. Blasius-Doms zu Braunschweig (1815) S. 12.
  3. Daß im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts die Sanct Jürgens-Höfe eine sehr allgemeine Verbreitung hatten, und man sie als Anstalten betrachtete, die bei keinem beträchtlicheren städtischen Orte fehlen durften, ersieht man aus manchen auswärtigen Nachrichten. So stiftete z. B. in Riga, einer damals noch neuen Stadt, der Bischof Albrecht 1220 das S. Jürgens-Hospital, worin auch Gottesdienst gehalten werden durfte, doch mit der Bedingung, daß die Kirche keine Pfarrkirche sein und dabei kein Gottesacker angelegt werden sollte. Vergl. Arndt, Lievl. Gesch. II., S. 14. Und viele andere Belege sind geschichtlich bekannt.