Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/237
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Fernbötel und andere Dörfer angelegt sind. Endlich das Feld südlich, nämlich von der Trave bis zum Mötzener See. In diesen zusammenhängenden Districten waren damals sechs Dörfer Rizendorf, Hagersdorf, Zwitzel, Moizing (Mötzen) und zwei Dörfer Wittenborn. 1192 werden dem Kloster bestätigt Hochgersdorf, Moiltzen, Zwitzen, Groß- und Klein-Wittenborn, Richsicdestorp, (welches das vorhingenannte Ritzendorf sein wird), ferner Varenkroch und Richerstorf. Eine Bestätigungsurkunde Christians I. nennt uns die Besitzungen des Klosters zu damaliger Zeit vollständig. Es gehörten dahin: Gisekenhagen und alles Land westlich vom Schlosse bis zur Trave und die Monkmühle (die schon 1305 genannt wird); die Dörfer Switzel mit dem Moorsee, der dabei belegen, Letzing, Kückeltze, Mützing mit dem See, Hogerstorp, Niendorp bei Segeberg mit dem Ylsee, Schackendorp, Varenkrog, Wittenborn, Walstede, Negerenböttel, Verenböttel, Gunnenbeke, Bockhorst, einen Theil von Gnissow, Orde (vielleicht Travenort), Siedesore (oder Hiddensore?), Stenbeke, und einige wüste Feldmarken als Zastorpp mit einem Antheil des Sees, Rickneranige, das Feld zu Kulen und Varnewinkel; ferner alle Güter und Zehnten in der Marsch, als in der Wilstermarsch 120 Morgen Landes, wovon Pacht und Zehnten entrichtet wurden, zu Seestermühe den halben Zehnten und 28 Morgen Landes. Ferner Güter und Zehnten auf der Geest, als zu Rodenwinkel den Zehnten und 2 Hufen, zu Neverstorp ½ Hufe, zu Lütken-Rönnaw den Zehnten und ½ Hufe, zu Odesvelde 1 Hufe, zu Nigendorp bei Letzing 2 ½ Hufe, zu Gisekendorp 2 Hufen, Struckdorp 2 Hufen, Westerrade 3 Hufen, Qualen 1 Hufe, Groten-Gladebrügge 2 ½ Hufe und den halben Zehnten, zu Stubbekesdorf den halben Zehnten, zu Bevenzee den ganzen Zehnten und den Zehnten von einigen ihrer Dörfer als Schwitzel, Hogerstorp, Mützing, Nygendorp bei Segeberg, Schackendorp, Varenkroch. Erlassen wurde ihnen ferner damals das landesherrliche Wiederkaufsrecht an den drei Dörfern Hiddensore, Stenbeke und Gunnenbeke. Diese drei Dörfer müssen daher den Canonicis in früherer Zeit von der Landesherrschaft auf Wiederkauf überlassen sein. Sonst weiß man im Einzelnen nicht, wie das Stift allmälig zu diesen Besitzungen gelangt sei. Von Kuhlen findet sich, daß das Kloster dasselbe mit Tarbek von Johann und Otto Walstorp 1305 erkauft, und von Westerbüttel, welches Ferenbüttel sein wird, daß es 1306 dasselbe von