Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/321
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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hohe Thurmspitze im Jahre 1444 in einem Sturme verlor) sich erhebt, auf einem Vorsprunge der höheren Geest in die flache Marsch hinein, ursprünglich auf einer Geestinsel gelegen. Noch um 1070 bezeichnet Adam von Bremen „Millinthorp“ als die Kirche (ecclesia, d. i. die rechte und eigentliche Pfarrkirche) der Dithmarscher. Es mögen immerhin in jenem Zeitalter schon in entfernteren Gegenden des Landes Capellen gewesen sein, die uns unbekannt sind. Die folgenden Zeiten aber, während die heidnischen Wenden die Oberhand hatten, bis 1106, ließen nicht an Vermehrung kirchlicher Gebäude denken, und erst im Verlaufe des zwölften Jahrhunderts kann dieselbe erfolgt sein.
Wir finden später eine Einteilung Dithmarschens in fünf Districte, Döffte oder Duffte genannt: eine Benennung, die man mit der Taufe und der Taufkirche in Verbindung gebracht hat, aber unrichtig. In der benachbarten Wilster-Marsch kommen frühzeitig Landesbezirke, wenn auch von geringerer Bedeutung als die Döffte Dithmarschens, unter dem Namen von Duchten vor. Was aber die kirchengeschichtliche Bedeutung der Döffte anlangt, so läßt sich als gewiß annehmen, daß nach diesen Districten Dithmarschen sich bei der Einrichtung des Kirchenwesens in fünf große Pfarrbezirke zertheilte, die sich dann in der Folge wieder in kleinere zerspalten haben.
Die Döffte sind ohne Frage die älteste Districtseintheilung des Landes für Gerichtsbarkeit und Heerbann. Für die Heeresordnung und Heerschau blieb die Döfft als solche auch fortwährend im Freistaate von ungeschwächter Bedeutung; wie die alten Landrechte beweisen. Allein in gerichtlicher Beziehung, und damit auch nach der mittelalterlichen Verfassung in administrativer, tritt hernach das Kirchspiel an die Stelle, welches nicht blos eine kirchliche, sondern auch eine politische Commüne auf kirchlicher Grundlage wurde. Demnach stellte sich nunmehr die Döfft als eine Gesammtheit von Parochien dar, und wird damit ein Moment für die Kirchengeschichte. Und noch nach der Kirchenreformation sind die Kirchensachen des Landes nach Döfften geschäftlich behandelt worden. So war auch die Deputation zur Gründung der gelehrten Landesschule in Meldorf nach Döfften zusammengesetzt.
Es geht aber aus einer Reihe von Landesdocumenten des vierzehnten und funfzehnten Jahrhunderts, wenn man sie genau ansieht,