Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/235
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Allein dieser großartige Plan des Herzogs Adolf, der allerdings sehr hoch gegriffen war, wurde von den beiden mitregierenden Landesfürsten nicht unterstützt. Deßungeachtet ließ der Herzog diese aus eigenen Mitteln ins Leben treten, obwohl das Domcapitel mehr zur Vervollkommnung der Domschule beizutragen sich erklärte. Der Herzog dagegen suchte vermittelst seines Kanzlers Adam Tratziger jegliche Widersetzlichkeit des Capitels niederzuschlagen, und der Kanzler ließ sich zu Gewaltmaßregeln brauchen, die übrigens auch seinem Charakter gemäß waren. Daneben empfing er vom Herzoge große Geschenke auf Kosten des Capitels. Aller Widerstand des Capitels wurde gebrochen durch Gefangennehmung und strenge Haft der drei ältesten Domherren: Caeso Eminga, Hieronimus Cypräus und Conrad Hogreve, welche alle drei an der Domschule oberste Lehrer gewesen waren. Der vorgeschriebene Plan des neuen Pädagogiums mußte nunmehr angenommen werden. Durch ein Herzogliches Patent vom Dienstag nach Palmarum 1566 wurde die Eröffnung des Pädagogiums verkündet, und bald darauf machten die daran angestellten Professoren den Anfang ihrer Vorlesungen durch einen gedruckten Lectionscatalog bekannt zu Michaelis desselben Jahres, und der Catalog kündigt in der Theologie vier, in der Jurisprudenz eine, in der Medizin eine (wofür die Professur noch nicht besetzt war), in der Philologie (römischen, griechischen, hebräischen) sechs, in der Philosophie zwei, in der Mathematik und Astronomie, so wie in der Physik je eine Vorlesung an, außerdem noch Declamationsübungen der Studenten. Allein noch in dem nämlichen Jahre brach in Schleswig eine pestartige Krankheit aus, weshalb die erwarteten fremden Studenten ausblieben, auch die feierliche Inauguration noch unterbleiben mußte. Erst am 17. November 1567 kam es zur feierlichen Eröffnung in Gegenwart des Herzogs in der Domkirche. Die Privilegien der Anstalt wurden am 5. Januar 1568 publicirt, und in denselben wurde allen Professoren mit ihren Familien und den Studenten Freiheit von der Gerichtsbarkeit des Stadtrathes, sowie von allen bürgerlichen Lasten zugesichert; die Anstalt erhielt ein eigenes Siegel mit dem Christusbilde und der Umschrift: „Sig. Paedagogii publ. Slesvicen. 1567; dem Collegium der Professoren wurde gänzliche Zollfreiheit ertheilt. Indessen das Pädagogium hatte durchaus nicht ein Gedeihen, welches den davon gehegten Erwartungen