Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/101

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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zweiten Hälfte des Mittelalters erworben und hergebracht, so daß die Landesherren sich nach und nach in die Ausübung einer vollen Staatsgewalt gesetzt hatten, und diese Verfassung wurde bald auch von publicistischen Schriftstellern als Theorie aufgestellt und entwickelt. Die vorstehenden übersichtlichen Angaben mögen genügen, um die staatliche und kirchliche Bedeutsamkeit des Friedensschlusses zu charakterisiren, der den dreißigjährigen Religionskrieg beendigte und für die kirchlichen Verhältnisse überhaupt so große Veränderungen und wichtige Bestimmungen herbeiführte, deren Wirkungen und Folgen nicht bloß in äußeren Umgestaltungen, sondern auch in ganz neuen Ansichten und Geistesrichtungen sich geltend machten. Mit diesem herrschenden Geiste hing es auch zusammen, daß bekanntlich bald nachher in Dänemark die merkwürdige und fundamentale Staatsveränderung eintrat, wodurch dem Könige Friederich III. die absolute Souveränetät übertragen ward: ein Ereigniß, welches freilich die Herzogthümer unmittelbar nicht anging, das aber mittelbar für die Folgezeit auch in kirchlicher Beziehung allerdings von großem Einflusse gewesen ist, wie wir bald zeigen werden. Die Kirche stand schon dadurch, daß durch die Reformation der Landesregent der Inhaber der Episcopalhoheit geworden war, mit dem Staate in so enger Verbindung, daß so durchgreifende Veränderungen von dem entschiedensten Einflusse auf das Kirchenwesen sein mußten, und gerade in dieser Periode wurde diese Verbindung noch enger in demselben Maße, in welchem die Landesherrliche Staatsgewalt sich zu einer vollkommenen Absolutie entwickelte.

Unsere Landesgeschichte in jenem Zeitraume bewegt sich hauptsächlich um die unseligen Zwistigkeiten zwischen den regierenden Häusern, welche zwar mitunter zu ruhen schienen, aber immer wieder zum Ausbruche kamen und die Landesverhältnisse zerrütteten. Es muß hier hinreichend sein, die Hauptbegebenheiten in der Kürze übersichtlich zu berühren.

Nach einer mehr als vierzigjährigen Regierung starb 1659 den 10. August der Herzog Friederich III. von Gottorf. Ihm folgte vermöge des Rechtes der Erstgeburt sein Sohn Christian Albrecht, geboren 1641 am 3. Februar, seit 1655 Bischof zu Lübeck. Das Land war von fremden Kriegsvölkern besetzt, welche hier arg hauseten. Während der schwedische König Carl Gustav bie dänische Hauptstadt Kopenhagen belagerte, war als Alliirter König Friederichs III. der