Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/103
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Es stellte übrigens der Kopenhagener Friede von 1660 die Ruhe im Lande wieder her, welches aber an den Nachwehen der letzten unglücklichen Jahre noch lange litt. Die Landesherren vertrugen sich leidlich. Es kamen verschiedene Verträge unter ihnen zu Stande, von welchen wir die im Jahre 1661 am 28. Juni abgeschlossene Theilung der Schleswigschen Domcapitelsgüter hervorheben und dabei bemerken, daß schon durch den Rothschilder Frieden vom 26. Februar 1658 das Amt Schwabstedt an den Herzog abgetreten worden war.[1] Das Mißverhältniß zwischen den Landesherren dauerte jedoch fort, obgleich man wiederholt sich um die Ausgleichung bemühte[2]. Der Herzog Christian Albrecht schloß sich an Schweden an, und am 24. Mai 1661 kam selbst ein Bündniß mit dieser Macht zu Stande. Der König vergrößerte dahingegen sein Gebiet in den Herzogthümern 1667 durch Erwerbung des Sonderburger und 1669 des Nordburger Fürstenthums auf Alsen; beide diese Fürstenhäuser waren so verschuldet, daß sie sich nicht länger selbständig halten konnten. Das Amt Nordburg ward aber nicht lange nachher dem Plönischen Fürstenhause gegen Aufgebung der Ansprüche desselben auf Oldenburg und Delmenhorst überlassen 1676.
Der König Friederich III. war am 9. Februar 1670 gestorben und ihm sein Sohn Christian V. gefolgt. Wegen der Oldenburgischen Succession kam es zwischen ihm und dem Herzoge Christian Albrecht zu ernsten Mißhelligkeiten. Der Herzog wurde am 10. Juli 1675 in Rendsburg zu einem Vergleiche genöthigt, wodurch der Herzog sich der erworbenen Souveränetät und des Amtes Schwabstedt begab[3], so daß er seinen Antheil an Schleswig wiederum als Lehn vom Könige empfangen sollte, auch Schwabstedt und seinen Theil an den Domcapitelsgütern abtreten mußte. Auch sollten während der Kriegsunruhen die festen Plätze des Herzogs und die Stapelholmer Schanzen dem Könige eingeräumt werden. Die letzteren und Tönningen ließ der König im März 1676 schleifen. Der Herzog begab sich nun nach Hamburg, weigerte sich, die Belehnung zu empfangen und widerrief den Rendsburger Vergleich