Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/111

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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gegen bestimmte Zusicherungen ihren Consens ertheilten. Friederich V. starb 1766 am 14. Januar, und es folgte Christian VII. Allein schon im Jahre 1762 war, wie gesagt, die Kaiserin Elisabeth gestorben, und Peter III. hatte den Thron von Rußland bestiegen. Er aber war entschlossen, seine Erblande sich wieder zu erobern. Friederich V. rüstete sich fast über seine Kräfte, hatte den französischen Marschall St. Germain an die Spitze des Heeres gestellt, und man erwartete den Anfang des Kampfes unter den beiden Armeen in Mecklenburg, wie zwischen den beiden Flotten. Da kam es plötzlich zum Frieden auf die Nachricht von der Entthronung Peters III. und seinem am 17. Juli 1762 erfolgten Tode.[1] Es kam jetzt nach den langen und schwierigen Vorverhandlungen, welche der ältere Graf von Bernstorf[2] mit vieler Ausdauer und größter Geschicklichkeit leitete, eine vorläufige Vereinbarung zwischen der russischen Kaiserin Katharina II. und dem Könige von Dänemark Christian VII. am 22. April 1767 zu Stande. Der Vertrag war ein provisorischer Traktat, indem die Vollziehung ausgesetzt werden mußte bis zur Großjährigkeit des Thronfolgers Paul. Von jetzt an war aber Einverständniß zwischen den beiden Regierungen in unserem Lande, und dies hatte einen günstigen Einfluß auf die Staatsgeschäfte, in Folge dessen auch der lange Streit mit Hamburg in Betreff der Reichsunmittelbarkeit endlich geschlichtet ward. Der Vertrag mit Hamburg wurde geschlossen den 27. Mai 1768 mit dem Gesanmthause Holstein, erkannte die Reichsunmittelbarkeit der Stadt an und stellte die Grenzen des Territoriums fest. Nachdem der Großfürst Paul volljährig geworden war, kam wegen des Austausches des Großfürstlichen Antheils von Holstein der Definitivtractat am 1. Juni 1773 zu Stande. Dadurch wurden die Ansprüche auf Schleswig vom Großfürsten aufgegeben und der Austausch des Großfürstlichen Holstein und des Antheils an den Gemeinschaftlichen Districten bewirkt. Der Großfürst überließ die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst der jüngeren Linie seines Hauses, welche sie jetzt als


  1. Ueber die Quellen sind die Nachweisungen von Falck zu vergleichen im Handb. I, S. 339–340.
  2. Er starb d. 19. Februar 1772. Zu vergl. ist Johann Hartwig Ernst Graf von Bernstorf. Erinnerungen aus seinem Leben. Leipzig 1777. Wie Niebuhr über seine Staatsverwaltung urtheilte, ersieht man aus den Kieler Blättern III, S. 9.