Soest/Landesherrschaft

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Landesherrschaft

Landesherren

Landesherr der Stadt Soest war ursprünglich der Erzbischof von Köln. Er war im Besitze der alten Pfalz, die wahrscheinlich unter Mitwirkung der Bürger gegen Ende 12. Jhdts. in ein Hospital umgewandelt wurde. Darauf baute er sich bei St. Thomä eine neue Pfalz, deren Erstanlage wohl schon früher erfolgt , deren Befestigungen die Bürger 1225 zerstörten hatten und die seither ein unbefestigter Hof blieb. Um 1200 beginnen die Emanzipationsbestrebungen der Stadt. Durch die Soester Fehde 1444-49 schüttelte die Stadt die Landesherrschaft ab und trat unter der Form der Erbhuldigung in ein Bündnisverhältnis zu den Herzögen von Kleve. Die mit dem Herzog abgeschlossenen „Pacta Ducalia" setzten die Rechte des Herzogs und der Stadt genau fest. Die Stadt hat aus finanziellen Gründen, soweit heute zu übersehen ist, diesen Anschluß an das Landesfürstentum der Reichsstandschaft vorgezogen. Sie war Kleve zu keinerlei Abgaben verpflichtet und wollte auch nicht an das Reich zahlen müssen, das sie dauernd bis ins 18. Jhdt. hinein als Reichsstadt zu reklamieren suchte. Der Herzog von Kleve besaß nur Ehrenrechte in der Stadt, tatsächlich bildete Soest als freie Stadt einen selbständigen Staat im Staate. Die Freiheit der Stadt ging also noch über die der Reichsstädte hinaus. Demgemäß führt schon seit etwa 1300 der Stadtheilige Patroklus den Reichsadler im Schilde, er bekommt als Schützer der städtischen Freiheit die Gestalt des Roland, und der Reichsadler verdrängt allmählich das alte Schlüsselwappen, das erst vom 17. Jhdt. an wieder häufiger gebraucht wird. Nach dem Aussterben der klevischen Herzöge 1609 wurde im Vertrage von Xanten 1614 die Stadt für neutral erklärt. Infolge des 30jährigen Krieges gelang es der Stadt aber nicht, die Neutralität, die zur Reichsfreiheit hätte führen können, zu behaupten.

Seit 1645 von Brandenburgern besetzt, traten die brandenburgischen Kurfürsten an Stelle der klevischen Herzöge, zu denen das Verhältnis der Stadt zunächst das gleiche blieb. Von 1669 ab, als die Stadt den Brandenburgern erbgehuldigt hatte, gelang es aber dem Großen Kurfürsten, die städtische Freiheit mehr und mehr einzuschränken, so daß Soest von etwa 1700 ab als von Preußen kontrollierte, teilweise aber noch autonome Stadt angesprochen werden kann, deren alte Verfassung noch bis 1752 bestand. Die Aufhebung der letzten staatlichen Rechte ist in der französischen Zeit erfolgt. Das letzte Recht, das der Stadt aus dem Mittelalter verblieben war, das noch über die Grenzen der Börde hinausgehende Jagdrecht, ist dann erst im Jahre 1848 aufgehoben worden.

1807 kam Soest durch den Tilsiter Frieden an das neugebildete Großherzogtum Berg und 1814 wiederum an Preußen. Seit 1817 ist die Stadt Kreisstadt des Kreises Soest im Regierungsbezirk Arnsberg der preußischen Provinz Westfalen. Land Nordrhein-Westfalen 1946.

Da Soest schon seit dem 12. Jhdt. Handel, im Osten bis Wisby und Nowgorod, im Westen nach Flandern und England trieb, wuchs die Stadt von selbst als führendes Mitglied in den Hansebund hinein, dem sie bis etwa 1660 angehört hat. Auf den Hansetagen vertrat Soest die Städte des Herzogtums Westfalen, insbesondere Brilon, Rüthen, Geseke, Arnsberg, Attendorn und Werl, meist auch Lippstadt. In Westfalen war Soest maßgebend beteiligt bei den verschiedenen Städtebündnissen zum Schutze des Landfriedens, insbesondere dem Westfälischen Städtebund von Werne 1253 mit Münster, Dortmund, Lippstadt, später auch Osnabrück, dem dann auch andere westfälische Städte beitraten. Der Bund wurde 1264 und 1270 erneuert, wobei das Kriegskontingent von Soest, Dortmund und Münster wie folgt festgesetzt wurde: Soest 40 Panzerreiter und 8 Armbrustschützen, Dortmund 30 und 6, Münster 20 und 4. Der Westfälische Städtebund schloß sich 1255 dem Rheinischen Städtebund an, der indessen für Westfalen keine große Bedeutung gehabt hat.

Reichssachen

Kaiserbesuche sind für Soest überliefert: Otto III. 985, Heinrich III. 1047, Heinrich IV. 1068, Heinrich V. 1114 (wahrscheinlich), Friedrich Barbarossa 1152, Otto IV. 1203, der in Soest eine Reichsversammlung hielt, Heinrich (VII.) 1224, Karl IV. 1377. [1]

Fußnoten

  1. Literatur: Zurbonsen, Der Westfäl. Städtebund von 1253 bis zum Territorialfrieden von 1298 (1881). Hansen, Die Soester Fehde (1888). H. Schwartz, Soest als Reichsstadt, in: Soester Z. 65 (1953). W. H. Deus, Der Reichstag zu Soest (1203), ebd.