St. Georg Ritterorden

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Hierarchie:

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St. Georgs-Ritterorden

Der St. Georg Ritterorden gehört zu den jüngsten geistlichen Ritterorden. Kaiser Friedrich III., der letzte Vogt des Benediktinerklosters in Millstadt, gründete mit Bestätigung von Papst Paul II. in Rom am 1. Jänner 1469 den St. Georgs-Ritterorden und setzte ihn, mit großen Besitzungen ausgestattet, im Kloster Millstatt ein. Erster Hochmeister wurde Johann Siebenhirter, ihm folgte Johann Geumann – beide fanden in der Klosterkirche ihre letzte Ruhestätte – und als letzter Wolfgang Prantner.

Ausbau

In diese Zeit fällt der Ausbau des Klosters zu einer Festung, um gegen die Türkeneinfälle gesichert zu sein. Vier wehrhafte Türme, der Westteil des Klosters um den Benediktinerhof und das Georgsritterschloß (heutiger Lindenhof), sowie Reste der Wehrmauern sind heute noch Zeugen dieser Bauleistungen (gotischer und renaissanzer Baustil). Aber auch bedeutende Kunstwerke schufen die Georgsritter, wie z.B. das Weltgerichtsfresko und andere Fresken, das Millstätter Fastentuch, das Netzrippengewölbe in der Stiftskirche mit den 149 Wappen, sowie Altäre und Grabkapellen.

Bedeutungsverlust

Mit dem Tod des letzten Hochmeisters im Jahr 1541 verlor der Orden in Millstadt bald seine Bedeutung und unter diesen Umständen konnte die Reformation ungehindert vordringen.

Aufhebung

Im Jahr 1600 wurde der St. Georgs-Ritterorden durch den Papst aufgehoben. Nunmehrige regionale St. Georgs Bruderschaften, so 1657 in Münster (Westfalen) im erzkatholischen Fürstbistum Münster, unierte mit der Deutsch Orden Kommende Mühlheim in Warstein und überdauerte damit die Zeiten bis zur Aufhebung 1809 durch die Säkularisation.

Georgskommende Münster

Einleitung

Ordensbrüder des St. Georg Ritterordens sind vor 1238 bei Münster erwähnt, die Niederlassung in Münster aber erst 1247 gegründet. Das Bestehen der Kommende ebendort ist 1263 nachweisbar. Erst 1657 erfolgte die Vereinigung der Niederlassung in Münster des verbotenen St. Georg Ritterordens mit der Deutschordenskommende Mülheim (Deutscher Orden). Der frühere Besitz der Georgskommende wurde entsprechend übertragen.

Eigenbehörige

Archiv

Die Rechtsnachfolger übernahmen mit dem Besitz auch die Archive, da aus den Verwaltungsakten u. a. der Besitz, die Einkünfte und die Eigenbehörigen nachzuweisen waren.

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (bis 2008 Staatsarchiv Münster)
  • Archiv Hz. von Croy in Dülmen (INA Kr. Coesfeld. 1904), weitere Archivalien

Literatur

  • Fr. Darpe (Bearb.), Verzeichnisse der Güter, Einkünfte und Einnahmen [u. a. Georgs-Kommende]. 1900 (repr. 1958). -
  • K. Holthaus, Die Georgskommende in Münster. 1911. - H. Müller, Westfälische Freibriefe aus dem Bestand der St. Georgskommende in Münster. In: Beiträge zur westf. Familienforschung 30-32 (1975).-
  • Dorn, Deutschordensballei Westfalen.