Staatsarchiv Augsburg

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Disambiguation notice Augsburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Augsburg (Begriffsklärung).


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Adresse

Anschrift
Staatsarchiv Augsburg
Salomon-Idler-Str. 2
86159 Augsburg
Telefon
0821/599 63-30
Fax
0821/599 63-333
Webseite
https://www.gda.bayern.de/augsburg/
E-Mail
some mail

Archivkürzel

StAA

Archivsprengel

Regierungsbezirk Schwaben

  • Das Staatsarchiv Augsburg trat zu Beginn der 1990-er Jahre an die Stelle des Staatsarchivs Neuburg.

Besucherregelungen

Anmeldung

erforderlich

Reglements

  • Beratung durch Archivpersonal und Lesesaalaufsicht
  • feste Aushebezeiten: 9:00, 11:00, 13:00
  • Vorbestellung von Archivalien per Email
  • eigene Digitalfotos möglich
  • eigener Laptop möglich
  • Arbeitsplätze mit Microfiche-Leser
  • keine Benutzergebühren
  • Fotokopien (Papier oder CD) gegen Kostenerstattung (siehe Gebührenverzeichnisse)

Bestände des Archivs

Die Bestände des Staatsarchivs Augsburg umfassen:

Der Umfang beträgt rund 25.800 lfm mit ca. 3,1 Millionen Archivalieneinheiten.

Findmitteldatenbank, Tektonik

Briefprotokolle

Briefprotokolle vor 1802

bei den einzelnen Herrschaften mit ihren Ämtern

Briefprotokolle 1803 bis 1862

Ergänzende Bemerkungen: (UNTERE EBENE) Durch Verordnung von 1802, die ab 1803 auch auf die an Bayern angeschlossenen Gebiete ausgedehnt wurde, waren die bayerischen Landgerichte für die hohe und niedere Gerichtsbarkeit in erster Instanz, letztere in Konkurrenz zu den Patrimonial- und Herrschaftsgerichten [Verweis auf: Findbuchübersicht „Altes Reich“] zuständig. Diese wurden 1848 aufgelöst und gingen zum größten Teil in die Landgerichte über. Darüber hinaus übten die Landgerichte auch die Aufgaben der inneren Verwaltung auf Bezirksebene (heute: Landkreisebene) aus. 1862 wurden mit Schaffung der Bezirksämter die Bereiche Verwaltung und Justiz getrennt, zugleich die Notariate im heutigen Sinn eingerichtet. Neben den Landgerichten wurden in kreisunmittelbaren (heute: kreisfreien) Städten Stadtgerichte auf unterer Ebene geschaffen. Waren die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts verbunden, führten sie die Bezeichnung Stadtund Landgericht. 1879 wurden im Zuge des Gerichtsverfassungsgesetzes an ihrer Stelle die heutigen Amtsgerichte eingerichtet. Mit der Gebietsreform von 1972 wurde die Zuständigkeit eines Amtsgerichts pro Landkreis festgelegt, wobei in manchen Kreisen noch weitere Zweigstellen existieren. Provenienzreine Fonds zu den Beständen LANDGERICHTE Ä.O. sind im Staatsarchiv Augsburg noch nicht für den gesamten Regierungsbezirk Bayerisch-Schwaben vorhanden. Wo diese noch nicht gebildet sind, müssen sie über die Bestände der verschiedenen [Verweis auf:] BEZIRKSÄMTER recherchiert werden. Die Landgerichte mittlerer Ordnung (1862-1879) sind in der Regel den Amtsgerichten zugeordnet. Da die Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Staatsarchiv Augsburg ab 1862 als Selekte formiert sind, werden diese hier nicht unter den einzelnen Amtsgerichten, sondern im Anschluss wiedergegeben.

Zu finden in der Findmitteldatenbank:

II. Neuere Bestände...
B. Behörden des Königreichs Bayern...
1.) Inneres
Allgemeine Innere Verwaltung
Unterbehörden
Landgerichte älterer Ordnung
Briefprotokolle

Bestände- und Findmittelübersicht 19./20. Jahrhundert, S. 259: Findbuch 918 Briefprotokolle der Landgerichte, Kreisgerichte, Stadtgerichte (Selekt)

dort aufgeschlüsselt nach Landgerichten, im Findbuch die Bände einzeln (mit Signatur und Laufzeiten) aufgeführt.

Einzelbestände

→ Kategorie: Findmittel im Staatsarchiv Augsburg

Depots

Literatur

Historische Gesellschaften

Suchhilfe

Einen Überblick über Suchhilfe in Archiven, sowohl Angebote als auch Gesuche, finden Sie im Artikel Archiv/Suchhilfe.

Angebot

Bei der Recherche im Archiv bin ich (ggfs. gegen Aufwandsentschädigung) gerne bereit:

Gesuch

Erfahrungen und Meinungen

Sie waren schon häufiger in diesem Archiv und möchten Ihre persönlichen positiven oder negativen Erfahrungen äußern? Das gehört nicht unter die Benutzertipps. Bitte nutzen Sie hierfür die Diskussionsseite.

Weblinks