Standesamt (GOV)
Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt. |
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Der Begriff
Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 in Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches, ab 1937 auch in den angeschlossenen/annektierten Gebieten) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. Auch in Österreich (seit der Staatsgründung 1945) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsbehörde seit 1876) gibt es Standesämter, jedoch mit anderen Rechtsgrundlagen.[1]
Ein geschichtlicher Überblick: siehe Personenstandsregister
Einzelne Artikel zum Thema Standesamt: siehe Kategorie:Standesamt
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
103 - Standesamt - {deu=Standesamt, eng=civil registry, fre=état civil pol=urząd stanu cywilnego, rus=метрика}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Im GOV bezeichnet dieser Objekttyp den Bezirk, für den das jeweilige Standesamt zuständig ist, also nicht das Gebäude und nicht die Institution als solche. Der Objettyp ist also synonym mit Standesamtsbezirk.
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Standesamt,
Eigenschaften
hat <Datum> Einwohner,
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Üblicherweise sind einem Standesamt Gemeinden untergeordnet.
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Als übergeordnetes Objekt zu einem Standesamt wird ein Kreis, Landkreis oder Stadtkreis eingetragen.
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
Ähnliche Objekttypen
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Standesamt. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.