Status ecclesiae
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Einleitung
Bedeutung
- Zustand/Bestand der lokalen kirchlichen Institution
Grundlage im Bistum Münster
Um sich einen umfassenden Überblick über den „Status ecclesiae“ im Hochstift Münster zu verschaffen und eine durchgreifende Reform des Klerus einzuleiten, ordnete Bischof Ferdinand I. (1612-1650, Herzog von Bayern), am 09.04.1613 ex decretis sacri Concilii Tridentini eine Visitation des ganzen Bistums Münster an und beauftragte den Weihbischof Nikolaus Arresdorf und den Generalvikar Dr. Johannes Hartmann mit der Durchführung derselben.
Diese Überprüfung wurde regelmäßig erneut abgefragt und protokolliert.
Literatur
- Schröer, Alois: Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung (1585-1648), 2 Bde. (1987)