Stiftung Stoye/Band 51/055

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Stiftung Stoye/Band 51
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Die Textdokumente aus dem Eidbuch

pag. 61 Dieser David Meißner ist auch uf sein Beschehenes Ansuchen, nach absterben seines SchwiegerVaters, Daniel Stranzens, zum Calcanten anderweit, von E.E.Rath dato bestellet, und angenommen ...17. Junij 1687 Anstelle des verstorbenen David Meißner wird Hanß Otto, Bürger und Tuchmacher alhier, Calcant. 13. Juni 1692 Hannß Törpel, 1.11.1723 Christian Ernst Uhlitsch, 11.10.1734 Nachdem Johann Gottlob Törpel, Bürger und Zeugmacher, seinem Stieffvater Christian Ernst Uhlitschen als Kornmesser cum spe succedendi dato adiungiret worden, so hat er auch acto vorbeschriebenen Eid geschworen ...10.7.1750 Geschehen in praes. H. Bgmstr. Füllmichs, H. Bgmstr. Teuchers, H. StR. Feilgenhauers, H. Cämm. Ammerbachs, H. Baum. (Baumstr) Pfeils, H. Baum. Stieglitzens. (Unterschr) Christian Blasius Schiffner, StSchrbr. Not. pag 61b Christian Ernst Uhlizsch ist gestorben; Johann Gottlob Törpel hat um Conferirung des Dienstes angesuchet, So ist besagten Kornmesser Törpel solcher Dienst conferiret, und er auf die abgelegte Pflicht gewiesen worden. pag. 388 Verpflichtung des Getreydemessers. Vorhaltung. (1687) Er soll geloben und schwören, daß, nachdem von dem Rathe alhier, er zum Getreydemesser bey hiesiger Stadt Borna angenommen worden, er in diesem Dienst sich jederzeit rechtschaffen, treu und gehorsam verhalten, das auf dem Markt und sonst eingebrachte Getreyde iedesmals richtig ab- und zumessen, auch hierzu kein anderes als das ihm anvertrauete und mit dem Rathsstempel bezeichnete Gemäße gebrauchen, und niemand bevortheilen, den wöchentlichen Marktpreis des verkauften Getreydes in die zu solchem Ende gehaltenen Bücher zuverlässig eintragen, und solches gehörigen Orts übergeben, nicht weniger, daferne genetztes und angefeuchtet Getreyde auf den Markt gebracht würde, solches sofort bey den Stadtgerichten alhier anzeigen, überdieses das dermaln bestimmte Maßgeld an Einem Pfennige von iedem Scheffel Getreyde zur Raths-Cämmerey alhier treulich berechnen und einliefern, sich auch lediglich an der ihm geordneten Besoldung begnügen lassen, so wohl überhaupt wie einem getreuen Diener zukommt und gebührt, sich bezeigen wolle. Eid: Ich, N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden im Himmel und auf Erden, diesen wahren leiblichen Eid, und bestärke dadurch, daß ich allen demienigen, was mir ietzo vorgehalten und erklärt worden, ich auch wohl verstanden und versprochen habe, stets vest und unverbrüchlich nachkommen will: So wahr mir Gott helfe, und sein heiliges Wort, Jesus Christus, mein Erlöser! pag. 389b Christian Andreas Brause, Bürger und Zeugmacher zu Borna ist an die Stelle des verstorbenen Johann Gottlob Törpels, zum Getreydemesser mit vorstehendem Eide, den er praevia 55

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