Superrevidend
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Superrevidend ist ein Begriff aus dem Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich:
3. Die Superrevidenden sind theils
- a) solche Personen, welche zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht in einen Truppentheil eingetreten, jedoch als zeitig unbrauchbar von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen sind, theils
- b) solche Militärpflichtige, welche noch nicht definitiv ausgehoben, sondern der Departements-Ersatz-Kommission behufs der Superrevision vorzustellen sind.
Die ad a sind gleich den Reservisten, die ad b gleich den Militärpflichtigen zu behandeln. Letztere sind deshalb im Fall unerlaubter Auswanderung nach § 140 des Deutschen Strafgesetzbuchs zu bestrafen.
Literatur
- C. Keller: Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Nach den Motiven und Kommissions-Verhandlungen erläutert von C. Keller, Königl. Preuß. Geheimen Justiz-Rath, Mitglied des General-Auditoriats. Berlin 1872, S. 90, Google Books