Tappensches Familienbuch (1889)/100

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      Am. 9 Juli 1655 erteilt der Rat zu Hildesheim einen Vormünderbrief für Joachim Peter und Anna Klara Tappen, Hr. Secretarii Justi Deventer’s Stiefkinder. (Tutores: D. Hermannus Storre, Johann Joachim Wiesenhavern, Hans Ludwig Wiesenhavern, Kap.-Lieutn. Hans Benup.) Danach wird des weil. Johannes Tappen Kindern ihres Vaters Haus nebst der Bohde auf der Osterstrasse für 1500 Thlr. eingesetzt. Davon hat Katharina Ilsa (aus 2. Ehe) 500 Thlr. zu fordern, die übrigen 1000 Thlr. sollen den beiden Kindern letzter Ehe bis zu ihrer Mündigkeit an diesem Hause versichert sein, letzteren demnächst auch freistehen, das Hans für 1500 Thlr. anzunehmen. Ausserdem setzt die Mutter diesen Kindern letzter Ehe noch die 300 Thlr. aus, so auf Arnd Piggen Hause versichert sind. Der Katharina Ilsa, der Tochter früherer Ehe, will sie die 200 Mfl., welche dieser ausserdem noch gebühren, für sich allein abführen. Der Vormünderbrief ist unter Nr. 13 der Urkunden abgedruckt.

      Am 29. Novbr. 1667 erscheinen vor dem Rate zu Hildesheim Hans Ludwig Wiesenhabern und Kap.-Lieut. Hans Benup für sich und im Namen D. Hermanni Storren und Johann Joachim Wiesenhabern als Mitvormündern zu weil. Johannis Tappen nachgelassenen beiden Kindern, letzter Ehe und bekannten, dass sie auf beschehenes inständiges Ansuchen Christian Friedrich Fricken, als ihrer gewesenen Pupillin Frauen Annen Klaren Tappen jetzigem Ehemann, einen absonderlichen Ratspfandbrief über weil. Johannis Tappen sel. Brauhause und Bohden auf der Osterstrasse zwischen dem vordersten Rosenhagen und Friedrich Ludwig Brandes Brauhanse belegen, bewilligt hätten auf die 500 Thlr., so ihm wegen gedachter seiner Hausfrau aus deren väter- und mütterlichen Gütern, besage Ablagebriefs, gebührten. Angehend Michaelis Anni currentis. Und an diesem Hause hätten Hr. Jochim Ludolff Middendorff wegen seiner Hausfrauen (vgl. Nr. 64) 500 Thlr., Jochim Peter Tappe (Nr. 66) Ablagesgelder 500 Thlr. Es behielten aber mehrbesagte beide Kinder letzterer Ehe der Priorität halber an sothaner Ablage gleiches Recht, und sollte Keiner dem andern vorgezogen werden. (Die Urkunde ist überschrieben: Johannis Tappen S. Kinder letzterer Ehe Vormünder. - Christian Friedrich Fricke et uxor Anna Klara Tappen.)

      Am 16. Dec. 1689 wird vom Rate zu Hildesheim zugunsten des Riedemeisters Hans Christian Dörrien (vgL Nr. 48) ein Inklagesbrief erteilt über Johannis Tappen sel. Brauhaus auf der Osterstrasse.


18. Hermann, Dr. jur., Bürgermeister und Hofrat.
Ehefrauen:
a. (1616) Elisabeth Ulrichs.
b. (1633) Katharina Brandis.
Nachkommen
aus erster Ehe:

      31. Elisabeth, geboren zu Hildesheim am 16. Juli 1617, gestorben daselbst am 23. April 1652.

      Sie verheiratete sich am 30. Juli 1635 mit Statius Albrecht, Braunschweig-Lüneb. General-Auditeur, zeitweilig auch Riedemeister der Stadt Hildesheim.