Topographie Holstein 1841/A-H/013

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Topographie Holstein 1841
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Das Gymnasium, Christianeum genannt, ward im Jahre 1738 gegründet und am 11. Mai 1744 eingeweiht; an derselben stehen 1 Director, 3 ordentliche Lehrer, welche den Titel Professoren führen, 2 Philologen und 3 Hülfslehrer. Die Bibliothek des Gymnasiums enthält etwa 12,000 Bände. Außerdem giebt es 8 deutsche Stadtschulen, eine Freischule und Waisenhausschule und 5 Institute für Knaben, und 5 für Mädchen. Aufsichtsschulen sind 20 und eine Sonntagsschule ist im Jahre 1801 eingerichtet.
Das Waisenhaus in der Königstraße ist im Jahre 1720 von einem Grafen von Reventlov erbauet und im Jahre 1794 vergrößert und verschönert, und mit demselben seit 1836 eine Waisenschule verbunden. Das Stadt-Krankenhaus nimmt nur Personen auf, deren Genesung zu hoffen ist; außer diesen ist hier eine Versorgungsanstalt für schwache Alte und unheilbare Kranke in der großen Bergstraße, deren Anlage 35,000 ??? kostete, die durch Beiträge der Einwohner zusammen gebracht wurden. Das Krankenhaus der mosaischen Glaubensgenossen liegt in der Königstraße. Das Zucht- und Werkhaus, in der kleinen Mühlenstraße, ward 1737 angelegt und in demselben, im Jahre 1746, eine Capelle eingerichtet, worin ein Candidat Prädicant ist.
Als Altona die Stadtgerechtigkeit erhielt, ward ein Präsident eingesetzt, und der Magistrat sollte aus zweien Bürgermeistern und 6 Rathsverwandten bestehen; diese Anzahl ward in der Folge aber mehrere Male verändert. Jetzt hat die Stadt einen Oberpräsidenten, einen Magistrat, welcher aus 2 Bürgermeistern, einem gelehrten und einem aus der Kaufmannschaft, einem Syndicus, der zugleich das erste Stadtsecretariat verwaltet, 4 Rathsverwandten, 2 gelehrte und 2 aus der Kaufmannschaft, und einem zweiten Stadtsecretair besteht; ferner ist hier ein Polizeimeister-Assistent, 1 Ober-Polizeidiener, 8 Unter-Polizeidiener, 4 Gerichtsdiener, 3 Oberwächter und 41 Nachtwächter; zur Hafen-Patrouille sind 4 Wächter angestellt; - zur Polizei gehören ferner die Stadtsoldaten, 1 Serg., 3 Unteroffic. und 17 Gemeine, welche aus der Stadtcasse besoldet und gekleidet werden.
Die Gerichte der Stadt sind: 1) das Königl. Oberpräsidium; der Oberpräsident ist einziger Richter und ein beeidigter Secretair führt das Protocoll. Es erkennt in allen ligniden Sachen, in Seehandlungs- und Schifffahrtssachen und in Injuriensachen, wenn diese zu einer mehr als zehntägigen Gefängnißstrafe geeignet sind; gegen dessen Erkenntnisse findet nur Supplication an das Appellationsgericht, ohne Aufenthalt der Vollstreckung, Statt. In allen liquiden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über 10 ??? hat es concurrente Gerichtsbarkeit mit dem Magistrate. Für die im Niedergerichte verhandelten Sachen bildet es die höhere Instanz; ohne Provocation oder Supplication. Auch ist es das eigentliche forum für Arreste, Executionen und Pfändigungen, mit einigen Ausnahmen in Wechsel- und Polizeisachen. Es ist auch in vielen Fällen Verwaltungsbehörde, und hat auch das besondere Vorrecht, aus Hamburg nach Altona entwichenen Falliten eine vierwöchige Sicherheit zu ertheilen. 2) Das Ober- oder Magistratsgericht, welches zugleich eine Verwaltungsbehörde ist. Dessen Mitglieder sind: ein gelehrter Bürgermeister, als Dirigent, ein kaufmännischer, der Syndicus, 2 gelehrte und 2 kaufmännische Senatoren, der zweite Secretair ohne Votum und der Polizeimeister. Der Oberpräsident hat das Ehrenpräsidium ohne Votum. Dieses Gericht ist competent in allen bürgerlichen Rechtssachen von und über 10 ???, in Seehandels- und Schifffahrtssachen über 10 ???, in Zunftsachen bei Spolienklagen,