Topographie Holstein 1841/I-Z/032

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Topographie Holstein 1841
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Nachdem Kiel einige der größeren Schiffe verloren, hat diese Stadt noch außer einem Dampfschiffe 22 Schiffe zu 809 1/2 Com. L.
Der Handel en gros und die Schiffsrhederei nehmen ab, aber der Transitverkehr ist im Zunehmen. Es passirten die Brücke 1834: etwa 10,000; 1835: 12,000; 1836: 29,000; 1837: 59,000; 1838: 74,000; und 1839: 91,200 Colli Transitgut.
Im Jahre 1840 clarirten folgende Schiffe aus: Schwedische 78, Englische 21, Holländische 17, Russische 10, Hannöversche 4, Preußische 5, Hamburgische 2, Oldenburgische 1, Bremische 1, Dänische und Einheimische 2262; im Ganzen 2401, von zusammen 28,436 Com. L.
Neu gebauet sind (1840) 5 Schiffe und im Bau begriffen stehen 3 Schiffe.
In Kiel ist eine regelmäßige Fahrt von Paquetböten nach Kopenhagen und zurück, welche jeden Sonntag des Morgens von Kiel abgehen. Zwei Dampfschiffe Frederik VI. und Christian VIII. gehen regelmäßig von dem Ende des Märzmonats bis zur Mitte des Novembers resp. ein Mal und zwei Mal wöchentlich nach Kopenhagen, und das Dampfschiff Löven (47 Com. L.) 2 Mal in der Woche nach Snogböi (Jütland) und nach Korför ab.
In der Stadt ist eine Station der reitenden, fahrenden und Extra-Posten.
Beim Zoll sind 1 Zollinspector, 1 Zollcassirer, 3 Zollcontroleure und 3 Zollassistenten angestellt.
Der Stadtmagistrat besteht aus einem Bürgermeister, einem Syndicus (Stadtsecretair) und 4 Rathsverwandten, (2 gelehrten und 2 bürgerlichen); die 48 Repräsentanten der Stadt sind in 2 Collegien getheilt, in das Collegium der XVI. und das der XXXIIer, welche bei der Stadtkämmerei und den verschiedenen Departements und Commissionen zugleich angestellt sind. Die Polizei verwaltet ein Polizeimeister. Bei der Stadtkämmerei ist ein Stadtschreiber und ein Cassirer der Königlichen Gefälle angestellt. Ferner sind hier: 3 Rathsdiener, 2 Polizeidiener, 1 Gerichtsdiener, 1 Feldvogt, 3 Armenvögte und 9 Nachtwächter.
Das ordentliche Gericht besteht aus dem Bürgermeister, 2 gelehrten und 2 bürgerlichen Rathsherren und dem Syndicus. Das Niedergericht, für Sachen unter 50 Reichsthaler.svg, besteht aus dem jüngsten gelehrten Senator als Präses, einem bürgerlichen Rathsherrn und einem vom Magistrat ernannten Actuar. Von allen Urtheilen desselben findet eine Provocation an das ordentliche Gericht Statt. Das Criminalgericht führt die Untersuchung in Criminalsachen und berichtet an den Magistrat. Die Mitglieder sind die beim Niedergerichte Angeführten. Das Polizeigericht besteht aus dem Polizeimeister als Präses, einem gelehrten und einem bürgerlichen Rathsherrn und dem Actuar des Niedergerichts. Das Brückengericht besteht aus dem ältesten gelehrten Senator als Präses, einem bürgerlichen Rathsherrn und 6 deputirten Bürgern, von denen 3 aus dem 16er und 3 aus dem 32er Collegium. Das Stadtconsistorium besteht aus dem Magistrat und 3 Predigern, dem Hauptpastor, Archidiaconus und Klosterprediger.
Es sind in der Stadt 4 Kirchen: die St. Nicolai-, die Kloster-, die St. Jürgenskirche, und eine auf dem Sophienblatt neu erbauete katholische Kirche.
Die St. Nicolaikirche, vielleicht um die Mitte des 13. Jahrhunderts erbauet, zeichnet sich durch einen hohen Thurm aus. Sie hat von Außen keine gefällige Form und wird außerdem an der Nordwestseite durch eine nur unansehnliche Häuserreihe am Markte verunziert. Im Innern ist sie recht