Topographie Holstein 1841/I-Z/470

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Topographie Holstein 1841
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1240 von dem Grafen Gerhard I., nach Andern im Jahre 1282 von dem Grafen Gerhard II., das Stadtrecht und ward darauf mit dem lübschen Rechte begabt. In einer Urkunde des Königs Christian I., vom 2. Novbr. 1470, wodurch in der Wilster- und Cremper-Marsch statt des Holländischen das Holsten-Recht eingeführt ward, ist Wilster bei seinem städtischen Rechte ausdrücklich geschützt.
Diese Stadt wird in die alte und neue Seite, welche durch die Wilster-Aue getrennt sind, und dann in 4 Quartiere, wovon 2 auf der alten Seite und 2 auf der neuen Seite liegen, eingetheilt. Die Anzahl der Häuser beträgt 358, welche wiederum in Vollhäuser bis zu Einachtelhäuser rücksichtlich des sogenannten Hausschoßes abgetheilt werden. Diese Eintheilung ist aber nicht unabänderlich, indem jährlich eine sogenannte Hausschoßsetzung vorgenommen wird, und dabei die Häuser nach den Umständen des Vermögens der Besitzer entweder erhöht (jedoch niemals über den catastermäßgen Ansatz) oder heruntergesetzt werden. Die Namen der Straßen sind: Deichstraße, Ziegelstraße, Haberstraße, Kohlmarkt oder Oevelgönne, Honigfletherstraße, Johannisstraße, Klosterhof, Bäckerstraße, Schmiedestraße, Blumenstraße und Neustadt; die Apotheke liegt in einer sehr kurzen Straße, welche keinen Namen führt. Oeffentliche Plätze sind: Marktplatz bei der Kirche (früher der alte Kirchhof) und Neumarkt. Zu den Stadthäusern gehören: das Rathhaus, die Schulgebäude, das Wachthaus, Spritzenhaus und die Wohnungen der beiden Stadtdiener. Privilegirte oder hausschoßfreie Häuser sind: die Stadtgebäude und die Kirchenhäuser.
In der ältesten Zeit soll hier nur ein Oratorium oder Bethaus gestanden haben und die erste Kirche zur Zeit des Erzbischofs Adeldag in den Jahren 949 oder 950 erbauet sein; diese Kirche kömmt in einer Urkunde aus dem Jahre 1164 vor. Die jetzige, auf dem Steinburger Amtsgrunde liegende, Kirche ward in den Jahren 1774 bis 1780 von dem berühmten Baumeister Sonnin erbauet, kostete gegen 82,000 Reichsthaler.svg und gehört zu den größten und schönsten des Landes. Durch besondere Vorkehrungen beim Bau ist von dem alten Thurme nur der obere Theil oder die Spitze geblieben; das Untergebäude aber neu erbauet. Im Innern ist die Kirche amphitheatralisch, so daß sie von der Kanzel nach allen Seiten hin kann übersehen werden; die schöne Orgel enthält 40 Register. Der Magistrat präsentirt zu den drei Predigerstellen und die Gemeinde wählt.
Schon im Jahre 1604 ist ein mit Linden umgebener Kirchhof außerhalb der Stadt angelegt.
Eingepfarrt sind: Achterhörn, Ackenboe, Aebtissinwisch, Averfleth, Averfleth, Bischof, Bischoferdeich, auf der Brookreihe, Dammfleth, Diekdorf, Dükersteig, Dwerfeld, Dukunder, Eeklak, Eeklakerhörn, Eeklakerkloster, Flöhenkathe, Goldbogen, Groß- und Klein-Hakeboe, Ost-Hochfeld (z. Thl.), auf der Horst, auf der Howe, Jammerthal, Kasenort (z. Thl.), Krüzfleth, Krummwehl, Kuskoppermoor, Landrecht, Langenreihe, im Nest, Vorder- und Hinter-Neuendorf, Neufeld, Nordtorf, Poßfeld, Rothenmeer, Rumfleth, Rumfletherdeich, Sachsenbande, Salat, auf dem Schloth, Schotten, Seedorf, Honigflether-Steindamm (z. Thl.), Wolfsnest, an der Ziegelstraße.
Die Stadt hat 3 Schulen: eine Knabenschule in 3 Classen, deren erster Classe ein Rector vorsteht, eine Mädchenschule in 2 Classen, mit einer Industrieschule, und eine Elementarschule.