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Allgemeine Tipps Parlamentsarchiv
Wie komme ich hin
Am Besten mit öffentlichen Verkehrsmittel, da das Parlament im Zentrum an der Wiener Ringstraße liegt. Es gibt nur (wenige) Parkplätze mit Parkschein für max. 1 1/2 Stunden Parkzeit.
Zutritt zum Parlament: http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=894,89831&_dad=portal&_schema=PORTAL
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Sonstiges
Externe Benutzerinnen und Benutzer können Archivalien auf zwei Archivbenützerarbeitsplätzen, die sich im 2. Stock des Parlamentsgebäudes (oberhalb der Kanzleistiege) befinden, einsehen, Zugang über Publikumsstiege 4/Wirtschaftstor 4.
Kontaktpersonen (aus 11.2005):
- Dr. Günther Schefbeck guenther.schefbeck[at]parlament.gv.at (Archivleiter)
- Dr. Martha Giefing martha.giefing[at]parlament.gv.at
- Johann Achter johann.achter[at]parlament.gv.at
Für die Benützung von Beständen des Parlamentsarchivs besteht eine gleitende Benützungsgrenze:
Archivalien bis zu einem Alter von 20 Jahren sind grundsätzlich gesperrt.
Archivalien, deren Entstehung zwischen 21 und 30 Jahre zurückreicht, sind, nach jeweils gesondert einzuholender Genehmigung durch den Präsidenten des Nationalrates, einem bevorzugten Benützerkreis (anerkannten Wissenschaftlern und ihnen gleichzuhaltenden Personen, Dissertanten sowie Diplomanden) zugänglich.
Archivalien, die älter sind als 30 Jahre, sind frei zugänglich.
Beim Abschluss von Benützungsverträgen ist auf die Grundsätze des Daten- und Persönlichkeitsschutzes Bedacht zu nehmen.
Die Benützung von Archivalien erfolgt nach Vereinbarung eines Benützungstermins im Archivbenützerraum des Parlamentsarchivs. In Ausnahmefällen kann ausgewiesenen Wissenschaftlern für die Benützung umfangreicherer Archivbestände eine Magazinerlaubnis erteilt werden. Die Entlehnung von Archivalien ist grundsätzlich unzulässig.
Bei der Benützung von Archivalien ist den konservatorischen Erfordernissen Rechnung zu tragen; die Benützer haben diesbezüglichen Anweisungen des Archivpersonals Folge zu leisten. Die Benützer haften für die ihnen zur Benützung überlassenen Archivalien.
Von Archivalien können, soweit es ihr Erhaltungszustand zuläßt, gegen Kostenersatz Fotokopien angefertigt werden.
Die Benützer von Archivalien verpflichten sich, dem Parlamentsarchiv ein Belegexemplar jeder aufgrund der Benützung von Beständen des Parlamentsarchivs verfassten wissenschaftlichen Arbeit kostenlos zu überlassen.
Die Bestände des Bildarchivs sind frei zugänglich. Duplikate von Bildern werden Interessenten gegen Kostenersatz und unter Beachtung der bzw. Hinweis auf die urheberrechtlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt. Bei Veröffentlichung eines aus den Beständen des Parlamentsarchivs stammenden Bildes ist ein Belegstück der Publikation dem Parlamentsarchiv kostenlos zu überlassen.