Advocatus Fisci
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Amtssprache
- Berufsbezeichnung
- 1.Bedeutung
- Anwalt des Staates (der öffentlichen Hand) in Angelegenheiten der Finanzverwaltung im Einzellfall u. U. auch Staatsanwalt [1]
- 2.Bedeutung
- vor 1802 in Fürstbistum Münster der anwaltliche regionale Vertreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde vor Gericht (Vertreter des Amtsrentmeisters).[2]