Appertinenzien
Lebensumstände und zeitliche historische Bedeutungen von Begrifflichkeiten im lokalen und regionalen Bereich geben Erläuterungen und Hinweise bei der Anlage von Biografien unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation.
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Amtssprache
- Appertinenzien, Ableitung von Appertineo (lat.)
- Attinenzien
- 1./2. Bedeutung (historisch):
- Pertinenzien = Zubehör im rechtlichen Sinne
- pertinenzialiter = zubehörlich, als Zubehör
- Bedeutung (19. u. 20. Jhdt.):
- Bestandteil nach BGB §§ 890, 93, 94 oder Anhang, Beistück im § 61 preuß. Grundbuchordnung § 5 deutsche Grundbuchordnung