Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden/006

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Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums Minden
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Droste zu Wittlage, Hunteburg und Gronenberg. Seine Witwe Johanette v. Hammerstein († 1779) verkaufte im Jahre 1775 Harlinghausen im Namen ihres Sohnes Ernst Friedrich an die v. Görtz gen. Wriesberg. — Ippenburg, den 14. Februar 1775 bat Johanette Justine Luise, Witwe v. d. Bussche geb. v. Hammerstein, Harlinghausen verkaufen zu dürfen. Es hätte sich nämlich die aus dem Hildesheimschen stammende, sehr bemittelte Wilhelmine Amalie v. Görtz gen. Wriesberg (geb. 1753) um Ankaufung des Gutes Harlinghausen gemeldet. Der Verkauf sei auch schon obervormundschaftlich verstattet worden. Am gleichen Tage suchte auch Fräulein v. Görtz um Bestätigung nach. Sie hätte sich nichts eifriger gewünscht, als eine Gelegenheit zu finden, in den westfälischen Staaten Friedrichs des Großen etwas eigentümlich zu besitzen und sich deshalb an die Familie v. d. Bussche gewandt. Bald daraus erfolgte auch die Genehmigung. Der Kauf wurde am 14. Oktober 1775 abgeschlossen ; der Preis betrug 6050 Thlr. Nicht lauge darauf siel dem Fräulein v. Görtz gen. Wriesberg im Stift Schildische eitle Kurie zu und sie zog dorthin. Deshalb suchte sie am 24. April 1787 beim König darum nach, Harlinghausen an Personen bürgerlichen Standes stückweise veräußern zu dürfen. Die ihr zugefallene Kurie im Stift Schildische müßte sie selber bewohnen, auch widme sie sich der Erziehung der Kinder ihrer verstorbenen Schwester, der Frau Kammerherr v. Ledebur. Harlinghausen läge sieben Stunden von ihrem Aufenthaltsort entfernt; sie habe deshalb beschlossen, es zu verkaufen, weil sie sonst bisher manche Verluste erlitten. Harlinghausen sei nicht von der Beschaffenheit, daß sich dazu ein Käufer adligen Standes finden könnte. In älterer Zeit fein schon dessen wichtigste Pertinenzen stückweise verkauft. Es befinden sich jetzt nur dabei 59 Scheffel Land, einiger Holzgrund und Wiesenrecht. Das Land sei teils zehntbar und liege zum Teil schon im Hochstift Osnabrück. Harlinghausen könnte deshalb vorteilhafter an die in der Nähe wohnenden Unterthanen einzel verkauft werden.“ Die Antwort lautete am 28. Juni 1787 aus Charlottenburg, daß die Parzellierung unter der Bedingung gestattet würde, wenn sich Neubauer ansiedelten.
      Die Zerstückelung des Gutes erfolgte bald darauf. Doch behielt die nunmehrige Pröbstin v. Görtz gen. Wriesberg das Stammhaus, einige Scheffel Land, Garten und Holzteile, sowie die Ehrenrechte des Gutes, als Patronat, Jagd- und Fischereigerechtigkeit für sich. Verkaufte aber dieses „Gütchen“ 1788 an den Kammerherrn und osnabrückschen Drosten Ludwig Klamor Freiherrn v. Schele-Schelenburg (geb. 1733). Im Oktober 1788 wird v. Schele bereits als Besitzer des übriggebliebenen Gutes, welches damals nur noch einen Wert von 2000 Thlrn. hatte,