Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/103

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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aber nur von dem Küster vorgenommen, welcher dann den Namen des Pfarrers nicht immer mit angeführt hat.

Der Grund, daß das Kirchenbuch nach 1793 nicht mehr benutzt worden, wird darin liegen, daß der damalige Besitzer, Hofrichter L. W. A. von Blomberg sein Domicil von Iggenhausen nach Lemgo verlegt hatte, dessen Söhne später im Auslande dienten und deshalb bis zum Jahre 1875 nur selten Gottesdienst in der Kapelle stattgefunden hat.

Was schließlich die Berechtigung des Besitzers von Iggenhausen betrifft, die Kapelle zu öffentlichen gottesdienstlichen Handlungen zu benutzen und dazu den Pfarrer der Kirchengemeinde zu Lage heranzuziehen, so gründet sich dieselbe auf landesherrliche Verleihung.

Den Inhalt der Verleihungsurkunde des Grafen Adolf von der Lippe vom 1l. October 1664 gibt Küster am angeführten Ort dahin an, daß durch dieselbe das freie exercitium religionis in der auf Iggenhausen vorhandenen Kapelle verliehen, auch das Recht durch einen Pfarrer der Kirchengemeinde Lage in der Kapelle Gottesdienst halten, Taufen und Kopulationen vornehmen und das heilige Abendmahl austheilen zu lassen, bewilligt sei. Dem Pfarrer sei ausdrücklich die entsprechende Verpflichtung auferlegt. Gleichzeitig sei dem Besitzer von Iggenhausen gestattet, einen vom Consistorium zu Detmold examinirten Candidaten der Theologie zur Abhaltung eines wöchentlichen Gottesdienstes zu berufen.

Das Recht, in der Kapelle einen Privat-Gottesdienst zu halten, und das Recht des Geläutes vom Kapellenthurme habe, wie Küster anführt, schon früher bestanden.

Der Gutsherr ist verpflichtet, den betreffenden Pfarrer von Lage abholen und zurückbringen zu lassen.

Die Functionen des Küsters und Vorsängers hat, wie das Kirchenbuch ersehen läßt, der Küster der Kirchengemeinde Lage verrichtet.

Als aber im Jahre 1780 die Güter Iggenhausen und Schackenburg (früher Lappenhof) von dem Hofrichter von Blomberg erworben waren und dieser im Jahre 1788 die Verlegung der Elementarschule von Pottenhausen nach Iggenhausen veranlaßt und diese Schule besonders dotirt hatte, wurde der Lehrer dieser Schule verpflichtet, die Functionen des Küsters zu übernehmen.

Eine Orgel ist in der Kapelle nicht vorhanden, dieselbe wird seit einigen Jahren durch ein Harmonium ersetzt.

Die im Kirchenthurme befindliche Glocke wird vom Schiff der Kapelle aus geläutet. Eine Inschrift oder Jahreszahl soll sich an derselben nicht finden, und ist auch der Name des Glockengießers nicht bekannt.