Geschworener
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Amtssprache
- 1.Bedeutung
- aus unterschiedlichen Gründen Vereidigter
- 2.Bedeutung
- aus dem Volk, aus einer Genossenschaft oder Nachbarschaft gewählter Vereidigter (geschworene Scherner)
- 3.Bedeutung
- Schöffe oder Beisitzer eines Gerichtes, Ratsmitglieder und andere städtische Vertreter eines Stadtrates [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)